Nähere Informationen – Ministerium – Wechselmodell 12.04.21
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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
am 25.03.2021 erhielten wir Hinweise zur weiteren Unterrichtsorganisation ab dem 12.04.2021. Des Weiteren wurden wir darauf hingewiesen, dass wir zusätzliche Informationen, insbesondere zur Prüfungsplanung und zur Selbstteststrategie der SchülerInnen, innerhalb der Ferien erhalten werden. Demnach bitten wir Sie, sich in der 2. Ferienwoche, spätestens Donnerstag oder Freitag, über eventuelle Änderungen bzw. zusätzliche Maßgaben auf unserer Homepage zu informieren.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells an der BOS Kirchmöser geschildert:
Grundsätzliches
Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen ist für die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 12. April 2021 vorgesehen, dass die seit dem 15. März 2021 eingerichtete Organisation des Unterrichts fortgeführt wird. Wir starten ab dem 12.04.2021 mit einer A-Woche!
Präsenzpflicht
Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen bzw. volljährige Schüler/innen entscheiden über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht. Für die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 (Abschlussklasse) ist eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzterminen nicht möglich.
Für die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7-9 gelten folgende Anweisungen:
- Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten, Leistungskontrollen), die die Präsenz der SchülerInnen voraussetzen, bleiben unberührt.
- Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen SchülerInnen informieren die Schulleitung wöchentlich (jeweils bis Mittwoch der Vorwoche) formlos darüber, dass das Kind bzw. sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
- bos-schulleitung@web.de
- 03381 / 800229
- Die Lehrkräfte werden soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.
Praktika und BOT
Die verpflichtende Durchführung von Schülerbetriebspraktika wird aufgehoben. Inwieweit, nach Ostern oder im späteren Verlauf, eine Wiederaufnahme der Praktika möglich ist, muss noch abschließend entschieden und beraten werden.
Prüfungen – JGS 10
Die Organisation in der Jahrgangsstufe 10 wird planmäßig fortgeführt. Für die Durchführung der Prüfungen (Haupttermine) ab dem 15. April 2021 wird an den allgemein bildenden Schulen der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen ausgesetzt. Damit kann gewährleistet werden, dass die Prüfungen in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden können und die Schulen nicht neben den Prüfungen auch den Präsenzunterricht organisieren müssen.
Teststrategie für die SchülerInnen
Die Schulen werden während der Osterferien zunächst mit insgesamt mehr als zwei Millionen Selbsttest beliefert, sodass alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft so ausgestattet sind, dass sich alle SchülerInnen und alle an der Schule Tätigen zweimal in jeder Schulwoche selbst testen können.
Bis zum Ende der Osterferien werden wir Sie über die Details der konkretisierten Teststrategie informieren, die ab der 15. KW (12. bis 16. April 2021) umgesetzt werden soll.
Wir wünschen Ihnen und Euch, trotz der widrigen Umstände, frohe Ostern und schöne Ferien. Bleiben Sie gesund!
Pflicht zum Präsenzunterricht bis zu den Osterferien ausgesetzt mit Ausnahme der Abschlussklassen
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen,
uns erreichte gerade folgende Meldung:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Wochenende die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiter bestehen.
Wenn Eltern sich entscheiden, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schulen entsprechend zu informieren. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.
Link: Pressemitteilung
Hinweise
Aufgrund vielfacher Bitten aus den Reihen der Elternschaft und einem Anstieg der 7- Tages-Inzidenzen wird zugelassen, dass die Erziehungsberechtigten der Schülerlinnen bzw. volljährige Schülerlinnen über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht mit folgenden Maßgaben entscheiden. Folgende Bedingungen gelten:
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In dem seit dem 15. März 2021 eingerichteten Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verbleiben die Schülerlinnen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10)
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Eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist in den genannten Fällen nicht möglich.
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Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt.
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Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/innen informieren die Schuleiter/innen formlos darüber, dass das Kind bzw, sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird; die Entscheidung darüber bezieht sich auf die gesamte Schulwoche.
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03381 / 800229
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Die Lehrkräfte sollen soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.
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Besuchen die betreffenden Schüler/innen den Präsenzunterricht an keinem Tag einer Schulwoche, werden ihnen keine Selbsttests ausgehändigt; schon ausgehändigte Selbsttests verbleiben bei den Schüler/innen.
Schulleitung
Neue Informationen zu Selbsttestverfahren an Schulen - 16.03.21
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
aufgrund der bedauerlicherweise nur eingeschränkten Praktikabilität, der Ende der letzten Woche an die Schulen ausgelieferten Selbsttests, der Fa. Roche bitte wir Sie, unsere Informationen vom 14.03.2021 als gegenstandslos zu betrachten.
Stattdessen erfolgten am 16.03.2021 durch das Ministerium folgende Anweisungen:
Freiwillige Selbsttestung der SchülerInnen
- Die Selbsttests der Fa. Roche sind, aufgrund der eingeschränkten Praktikabilität, nicht mehr bei dem freiwilligen Selbsttesten der Schülerlinnen einzusetzen.
- Für das freiwillige Selbsttesten der Schülerlinnen sind nur die Testkits der zweiten Tranche, welche noch geliefert wird, zu verwenden.
- Deren Auslieferung beginnt im Laufe dieser Woche.
- Diese Tests sind einzeln verpackt.
- Bezogen und bereitgestellt werden die Tests von der Fa. Lunarix GmbH. Es handelt sich dabei um den Coronavirus (2019-nC0V) Antigentest, AT 282/21, Beijing Hotgen Biotech Co. Ltd;, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz zur Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 besitzt. Das Aktenzeichen der Sonderzulassung ist 5640-S-057/21.
- Den Selbsttest führen die Schülerlinnen zu Hause durch.
- Den Schülerlinnen werden zu diesem Zweck in jeder Schulwoche von der Schule zwei Tests ausgehändigt.
- Führen die Schüler/innen den Test zu Hause durch — am besten jeweils am Anfang und am Ende einer Schulwoche mit Präsenzunterricht -, sind die Erziehungsberechtigten gebeten, der Schule freiwillig zu bestätigen, dass der Test negativ war.
- Ein entsprechendes Formular ist als Anlage beigefügt.
- War der Test positiv, nehmen die betreffenden Schülerlinnen erst dann wieder am Unterricht teil, wenn durch einen PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests falsifiziert wurde.
- Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen sind verpflichtet, die Schulleitung über das positive Ergebnis eines Selbsttests und das Ergebnis der Überprüfung durch einen PCR-Test zu informieren.
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die positiven Ergebnisse unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Hinweise & Anweisungen als Download:
Anlage zur Ergebnismitteilung der Selbsttests:
Schulleitung
Kein variabler Ferientag am Mittwoch, den 17.03.2021
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
laut Ministerium finden, bis auf den 14.05.2021, keine variablen Ferientage statt. Somit findet am 17.03.2021 regulärer Unterricht statt.
Schulleitung
Information zur Abgabe der Fachaufgabe Englisch
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Fachaufgabe Englisch der Jahresarbeit im Jahrgang 9 muss am 12. April 2021 in der Schule abgegeben werden.
Fachkonferenz Praxislernen, Fachkonferenz Englisch
Es geht wieder los! Unterricht für alle Jahrgangsstufen im Wechselmodell ab dem 15.03.21
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Ministerpräsident Woidke zeigte am 04.03.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 15. März auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder öffnen. Zunächst sei auch für diese Schulen Unterricht im Wechselmodell geplant.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells der BOS Kirchmöser geschildert.
1. Grundsätze Wechselmodell
- Es wird anteiliger Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen etabliert.
- Es erfolgt ein stetiger Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen (A- und B-Woche).
- Im Grundsatz wird eine Halbierung der Schülerzahl angestrebt, um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren und ggf. Quarantänemaßnahmen zu erleichtern. Aus diesem Grund, wird nur Kursunterricht angeboten, Klassenunterricht entsprechend in Kursunterricht umgewandelt.
- Ziel ist es, den Unterricht in größtmöglichen Umfang in Präsenz anzubieten.
- Ganztagsangebote und Unterricht an außerschulischen Lernorten (Praktika/BOT) hingegen entfallen weiterhin.
- An den Praxistagen (BOT, Praxislernen) werden die SchülerInnen an der BOS beschult.
- Die Schule stellt dabei sicher, dass die SuS gemäß dem schulinternen Curriculum im Präsenz- und Distanzunterricht begleitet werden.
- Eine vorgeschriebene Notbetreuung wird nur in den Grundschulen abgesichert.
2. Risikogruppen
Schülerinnen und Schüler
Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht nicht möglich.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.
Im Einzelfall muss durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.
Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen.
Einordnung in Risikogruppe
Einer medizinischen Risikogruppe bezüglich COVID-19 können Schülerinnen und Schüler insbesondere zuzuordnen sein, wenn sie vergleichbar erkrankt sind wie im Rahmenhygieneplan für Beschäftigte / Erwachsene angegeben. Die Zugehörigkeit eines Haushaltsangehörigen zu einer medizinischen Risikogruppe stellt grundsätzlich keine Begründung dafür dar, dass Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder die allgemeine Schülerbeförderung nutzen können.
Die Schulleitung stellt fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler im Hinblick auf COVID-19 als besonders gefährdet anzusehen ist. Grundlage für diese Feststellung ist ein entsprechendes ärztliches Attest in Verbindung mit einem Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin/ des volljährigen Schülers. Der Antrag soll auf die Feststellung gerichtet sein, dass die besondere Gefährdung besteht. Er kann darüber hinaus auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb gerichtet sein, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der Antrag kann in der Regel nicht darauf gerichtet sein, dass die Schule bestimmte Vorkehrungen zu treffen oder zu vermeiden hat. Die Feststellung gilt unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler akut behandlungsbedürftig ist.
Unterrichtsorganisation
Hat die Schule die besondere Gefährdung von Schülerinnen oder Schülern durch COVID-19 festgestellt, werden für diese SuS durch die Schule geeignete Lernsettings organisiert. Die Schule berücksichtigt dabei, wenn die Teilnahme am Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb aus ärztlicher Sicht vermieden werden soll. Demnach werden die entsprechenden Personengruppen weiterhin im Distanzunterricht Zuhilfenahme der Schul-Cloud beschult.
3. Unterricht ab dem 15.03.2021 – Hinweise
vorab als Download:
3.1 Unterrichtsangebot
Klärung A- und B- Woche
- A-Woche: Kurse 7.1 und 7.4, JGS 8 und 10 im Präsenzunterricht
- B-Woche: 7.2 und 7.3, JGS 9 und 10 im Präsenzunterricht
- Beginn ab 15.03.2021 mit einer A- Woche
- jeweils 8 Kurse im Präsenzunterricht
Praktika und BOT finden weiterhin nicht statt!
- SuS werden an entsprechenden Praktikumstagen in der Schule beschult
- JGS 7-8, KL + Frau Schmidt & Assmann (nur JGS 7) erarbeiteten Unterrichtskonzept für Montag/Mittwoch á 4h – Unterricht von 8.25 – 12.00 Uhr
- JGS 9, BL erarbeiteten Unterrichtskonzept für Donnerstag/Freitag á 4h - Unterricht von 8.25 – 12.00 Uhr
3.2 Stundenplanänderungen
- Stundenpläne: A/B Wochenpläne – ähnlich der vom 24.11.2020
- jedoch waren einige Änderungen nötig, daher bitte die aktuellen Stundenpläne prüfen!!!
Entfall von Ganztagsangeboten
- Mittagsband und offener Beginn
3.3 Distanzlernen
Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen
- SchülerInnen im Distanzlernen erhalten Aufgaben digital über die Schulcloud oder analog im Präsenzunterricht
- Entfälle von Unterricht im Präsenzunterricht, verursacht durch Quarantäne von Lehrkräfte, werden ebenfalls durch Aufgaben in der Schulcloud nachgeholt.
- SchülerInnen haben die Pflicht, die Aufgaben in der Cloud zu bearbeiten!
3.4 Risikogruppen / Krankheit
SchülerInnen
In der den Schulen vorliegenden Ergänzung des Rahmenhygieneplans wird ausgeführt, dass:
- auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen der Schulpflicht unterliegen und dass eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich ist.
- eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen/unterricht.
Krankmeldungen
- Krankheitsfälle sind stets zu melden!
- Sollten verdächtigte Symptome bzgl. Corona auftreten bzw. ein positiver Test vorliegen, ist in jedem Falle die Schule und das Gesundheitsamt zu informieren.
Informationspflicht
- Hinweise, Neuigkeiten und Änderungen sind stets über die Homepage einsehbar. Diese ist in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, aufzusuchen.
3.5 Leistungsbewertung
Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn
- dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und
- eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note
gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
Berufsorientierung im Distanzunterricht - Konzept - Start 08.03.2021
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe SchülerInnen, liebe Sorgeberechtigte,
laut der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Praktika in Werkstätten und außerschulischen Lernorten für das 1. Quartal 2021 untersagt. Dennoch hat unserer Kooperationspartner ZAL ein Konzept entwickelt, welches sich im Distanzunterricht, unter Zuhilfenahme der HPI Schul-Cloud, verwirklichen lässt. Einem Teil unserer SchülerInnen wird somit die Möglichkeit gegeben, praktische Kompetenzen mit dem Werkstoff Holz zuhause zu erlernen. Die organisatorischen Abläufe gestalten sich folgendermaßen:
Organisation - Termine
Kurs 7.3 (montags) – jeweils 10.30 bis 11.30 (VK) |
Kurs 8.2 (mittwochs) – jeweils 10.30 bis 11.30 (VK) |
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Materialien
Sämtliche Materialien (Arbeitsblätter, Anleitungen, Baumaterialien, Werkzeug) werden im Vorfeld, in Form von Paketen, an die SchülerInnen übergeben. Demnach müssen die SchülerInnen die jeweiligen Pakete vom 04.03-05.03.21 in der Zeit von 8.00-14.00 Uhr in der Schule abholen.
Unterrichtsform - BOT
Der Werkstattunterricht wird innerhalb einer Videokonferenz in der Schul-Cloud abgehalten. Die SchülerInnen wählen sich an ihren BOT Tagen in der Zeit von 10.30-11.30 Uhr in die jeweilige VK innerhalb der Schulcloud ein. Die Kurssteuerung (Hinterlegung von weiteren Materialien, Aufgabenstellungen, Videokonferenzeröffnung) übernehmen die Ausbilder des ZAL. Dazu wurden für das ZAL ein Lehreraccount und zwei Kurse (ZAL 7.3 – BOT, ZAL 8.2 – BOT) eingerichtet. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die entsprechenden Kurse verpflichtend.
Leistungsbewertung
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, wird von einer Leistungsbewertung zunächst abgesehen.
Schulleitung
Informationen zur Abgabe der Fachaufgabe Englisch Jahrgang 9
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,
der Abgabetermin für die Fachaufgabe Englisch (Lebenslauf) im Jahrgang 9 am 15.3.21 entfällt. Der neue Abgabetermin wird Ihnen und Euch rechtzeitig bekannt gegeben. Die Abgabe der Englischaufgabe wird mit dem Start des Präsenzunterricht verbunden sein.
Fachkonferenz Praxislernen - Fachkonferenz Englisch
Informationen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe SchülerInnen, liebe Sorgeberechtigte
am Dienstag, den 23.02.2021, hat die Schulleitung Probleme, Vorschläge und Hinweise hinsichtlich der Leistungsbewertung im Distanzunterricht an das Schulamt herangetragen. Unter Berücksichtigung der Verordnungen und einem uns zugesprochenen Ermessungsspielraum, teilen wir Ihnen, die mit dem Lehrerrat besprochenen, Festlegungen und Anweisungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht ab dem 01.03.2021 mit.
Grundsätze - Aufgaben Distanzunterricht
- Zeitumfang:
- Aufgabenstellungen sollen maximal dem Zeitaufwand einer Unterrichtswoche entsprechen.
- Abgabe:
- SchülerInnen sind ausdrücklich zur Abgabe ihrer Arbeitsergebnisse (digital oder analog) verpflichtet.
- Sollten unsere SchülerInnen Schwierigkeiten haben, können sie ihre Ergebnisse auch per Mail, beim jeweiligen Fachlehrer (siehe Homepage/Kontakt), oder schriftlich in der Schule abgeben.
- Kommentierung von Abgaben durch die Lehrkräfte:
- Jede durch SchülerInnen eingereichte Abgabe ist zu kommentieren.
- Aufgabenformate:
- Bei den Aufgabenstellungen ist dabei zu achten, dass die SchülerInnen diese möglichst schriftlich (Hefter, digital im Textfeld der Cloud) lösen können, ohne die dazugehörigen Materialien (z.B. Arbeitsblätter) ausdrucken zu müssen.
Grundsätze – Leistungsbewertung
Eine Leistungsbewertung kann nur in Form einer Lernerfolgskontrolle stattfinden. Eine Lernerfolgskontrolle ist im Vorfeld durch ein Selbststudium vorzubereiten. Somit kann eine Leistungsbewertung nur unter folgenden Bedingungen stattfinden:
Selbststudium
Im Distanzunterricht wird mindestens eine Aufgabe (Schulcloud) zum Selbststudium des betreffenden Themas/Inhalts gestellt:
- Aufgabe/Thema enthält Materialien zum Selbststudium und mindestens eine Anwendungsaufgabe
- Aufgabe/Thema verlangt mindestens ein Arbeitsergebnis, welches durch die SchülerInnen hochgeladen wird
- LehrerInnen erhalten vorab Eindruck über Verständnisstand
- SchülerInnen können üben, Beratung einfordern
- Aufgabe ist nach Ablauf mit einer Musterlösung durch die Lehrkraft (in neuer oder bestehender Aufgabe) zu versehen
- Termin der Musterlösung ist bereits in der Aufgabenstellung zu benennen
- jegliche Abgaben durch Schüler sind zu kommentieren
- Selbststudium kann auf mehrere Aufgaben verteilt werden
- Aufgaben des Selbststudiums werden nicht bewertet!
Kontrolle/Leistungsbewertung
Eine Lernerfolgskontrolle wird in einer gesonderten Aufgabe (Schulcloud) gestellt:
- Termin + Hinweis auf verpflichtende Teilnahme & Bewertung + Themen- & Inhaltsbereich ist in einer vorherigen Selbststudium-Aufgabe mindestens eine Woche vorher anzukündigen
- Lernerfolgskontrollen durch Videokonferenzen/Telefon sind ebenfalls möglich
- Des Weiteren ist ein stets aktueller Terminplan für den jeweiligen Kurs als gesondertes Thema zu führen.
- im Thema: „Termine Leistungskontrollen“ sind die jeweiligen Termine eingetragen
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- Bearbeitungszeit (inkl. Abgabe) der Aufgabe mindestens 8:00 – 22:00 Uhr
- Bearbeitungszeit beginnt am Tag einer jeweiligen real stattfindenden Stunde laut Stundenplan
- Bsp: wenn GEO im Präsenzunterricht nur mittwochs unterrichtet wird, findet die LEK am Mittwoch statt
- Aufgabenformat:
- als Text in der Aufgabe oder als PDF/Word – Datei – wichtig: es wird kein Ausdruck notwendig sein!!!
- Lösung muss auf einem eigenem Blatt Papier möglich sein!
- Lücken in vorgefertigten Arbeitsblätter sind bspw. mit Nummern/Buchstaben zu versehen - SchülerInnen notieren nur die Lösungen mit der dazugehörigen Nummerierung
- Abgabe durch SchülerInnen digital: bis Frist Bearbeitungszeit, analog: Folgewerktag bis 10:00 Uhr
- als Text in der Aufgabe oder als PDF/Word – Datei – wichtig: es wird kein Ausdruck notwendig sein!!!
- Feedback:
- Ergebnisse digitaler Abgaben sind zu kommentieren
- die Bekanntgabe (unter Abgabe – Bewertung) der Note findet ebenfalls in der Schulcloud statt
- Ergebnisse analoger Abgaben sind per Telefon oder Mail mitzuteilen
- Bearbeitungszeit (inkl. Abgabe) der Aufgabe mindestens 8:00 – 22:00 Uhr
Kontrolle/Leistungsbewertung bereits vorhandener Aufgabenstellungen/Materialien/Lernleistung
- es können nur bis dato fristgerecht abgegebene Materialien (digital/analog) bewertet werden
- Bewertung muss sich mindestens auf 2 Aufgabenstellungen beziehen
- werden als Lerntagebuch/Portfolio bewertet
- SchülerInnen müssen Erhalt der Note bestätigen (telefonisch/schriftlich)
- Für den Monat Januar und Februar kann insgesamt eine Mitarbeitsnote (1-6) vergeben werden
- Festlegungen zu schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) finden gesondert, zu einem späteren Zeitpunkt, statt!
- Bewertung muss sich mindestens auf 2 Aufgabenstellungen beziehen
Termine
26.02.2021 |
Information an die Lehrkräfte |
26.02.2021 |
Information an die SchülerInnen und Sorgeberechtigten - Homepage |
02.03.2021 |
Information an die SchülerInnen und Sorgeberechtigten - postalisch |
ab. 01.03.2021 |
Beginn der Selbststudium-Aufgaben mit Hinweisen: · Termin + Bearbeitungszeitraum der dazugehörigen Lernerfolgskontrolle · Hinweis auf verpflichtende Teilnahme · Bewertungskriterien |
ab. 08.03.2021 |
Beginn der Lernerfolgskontrollen, sofern eine Ankündigung am 01.03.2021 erfolgte |
Hinweise zum Download:
Mit freundlichen Grüßen - die Schulleitung