Beschwerden

Es ist völlig normal, dass verschiedene Erwartungshaltungen häufig Anlass zu Beschwerden geben, sei es zwischen SuS, unter SuS und Lehrkräften oder zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten. Beschwerden sind in erster Linie nicht angenehm, bieten aber auch Gelegenheit, Probleme rechtzeitig zu bearbeiten, sodass es nicht zu einer unnötigen Eskalation kommt. Sofern Beschwerden als „Frühwarnsystem” verstanden werden, die Beteiligten an verbindliche Verfahrenswege halten, führt ein strukturiertes Beschwerdemanagement zu folgenden Vorteilen:

  • Verhinderung unnötiger Frustrationen und Ergründung und Bearbeitung von Unzufriedenheit
  • Erkennen von Bedürfnissen und Verbesserung des Schulklimas

Beschwerde oder Widerspruch

Gegen eine schulische Entscheidung oder Maßnahme, die keinen Verwaltungsakt darstellt, kann eine Beschwerde erhoben werden. Der rechtliche Unterschied zu einem Widerspruch besteht darin, dass gegen die Entscheidung, welche zu einer Beschwerde führt, nicht über einen rechtlichen Klageweg überprüfbar ist.

Beschwerde

Eine Beschwerde ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, hat keine aufschiebende Wirkung und wird zunächst von den direkt beteiligten Personen bearbeitet. Entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe bzw. Lösungen stellen ebenso keinen Verwaltungsakt dar und können nicht mit Widerspruch belangt werden. Beschwerden können sich bspw.:

  • gegen Arbeitsweisen im Unterricht und Leistungsbeurteilungen,
  • gegen das Verhalten einer Lehrkraft,
  • gegen die Unterrichtsorganisation (z.B. Unterrichtsausfall).

Widerspruch

Ein Protest gegen eine schulische Entscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist als Widerspruch zu behandeln. Jener ist gesetzlich geregelt und unterliegt einer festgelegten Form. Verwaltungsakte sind z.B. Ordnungsmaßnahmen, Entscheidungen zur Versetzung, Nichtversetzung oder Vorversetzung sowie die Nichtzulassung zur Teilnahme am Unterricht.

Leitfaden: Beschwerdemanagement

Je nach Sachverhalt der mitgeteilten Beschwerde sind unterschiedliche Personen beteiligt. Dies führt häufig zu Unstimmigkeiten, wogegen und gegen wen sich die Beschwerde richtet, wie diese zu bearbeiten ist und welche Verantwortlichkeiten vorherrschen. Um dies zu vermeiden haben wir einen Leitfaden entwickelt, der von den Beteiligten schrittweise umgesetzt wird.

  1. Schritt: Eine Klärung wird zunächst auf der Ebene angestrebt, auf der das Problem entstanden ist. Ein klärendes Gespräch dient der einvernehmlichen Lösungsfindung. Der Wunsch nach Klärung kann jederzeit formlos schriftlich eingefordert werden.
  2. Schritt: Erfolgt keine Abhilfe, wird die Kurslehrkraft, ggf. unter Einbindung der Vertrauenslehrkraft, hinzugezogen. Nutzen Sie dazu das jeweilige Bescherdeformular.
  3. Schritt: Erst wenn die vorherigen Stufen zu keiner Konfliktlösung geführt haben, wird die Schulleitung einbezogen.
  4. Schritt: Kann der Beschwerde innerschulisch nicht abgeholfen werden, wird diese von der Schulleitung an die zuständige Person im Schulamt übergeben

 

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