Schulregeln

Regeln zum Schulbetrieb der BOS Kirchmöser

  1. Jeder Schüler unserer Schule hat das Recht auf einen bestmöglichen Unterricht und die Pflicht diesen störungsfrei zu ermöglichen.
  2. Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht diesen bestmöglich zu gestalten.

Folgende Rechte und Pflichten von SchülerInnen und LehrerInnen müssen an unserer Schule gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

1.      Unterrichtszeiten

  • Die Unterrichtszeiten sind konsequent von allen Beteiligten einzuhalten.
  • SchülerInnen und LehrerInnen befinden sich vor Unterrichtsbeginn im Raum und bereiten den Unterricht vor.
    (Arbeitsmaterialien, Medien usw.)
  • Fehlt der entsprechende Fachlehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
  • Die LehrerInnen beenden den Unterricht. Die SchülerInnen verlassen erst nach Unterrichtsende den Unterrichtsraum.

2.      Verhaltensregeln

  • Das Trinken ist im Unterricht gestattet. (außer PC Räume)
  • Die Esseneinnahme im Unterricht ist nicht gestattet.
  • Jacken und Mützen sind vor dem Unterricht abzulegen.
  • Nach Unterrichtsende wird der Raum ordentlich verlassen. (Müll, Stühle, Tafel)
  • SchülerInnen verbleiben während der Unterrichtszeit im Raum.
  • Die Fenster und die Heizkörper werden nur nach Erlaubnis des Lehrers geöffnet / geschlossen.
  • Eine dem Schulalltag angemessene Kleidung ist in unserer Schule selbstverständlich.
  • Es besteht Alkohol- und Rauchverbot auch für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Missachtungen können mit einer Bußgeldanzeige geahndet werden.
  • Der Besitz, der Handel und der Konsum von Drogen aller Art sowie der Besitz von Waffen aller Art, Feuerwerkskörpern und ähnlichen gefährlichen Dingen sind verboten.
  • Das Mitbringen von Edding-Stiften ist untersagt.

3.      Handy & Musikboxen

  • Die Handys sind auszuschalten und beim Betreten des Raumes abzugeben.
  • Boxen müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein.
  • Regelverstöße sind mit einer Beschlagnahmung der Gegenstände zu ahnden. In diesem Fall können die Gegenstände erst nach Beendigung des Unterrichtstages im Sekretariat abgeholt werden.

4.      Krankheit

  • SchülerInnen melden sich durch die Sorgeberechtigten zunächst vor Unterrichtsbeginn telefonisch krankheitsbedingt im Sekretariat und an Tagen der Berufsorientierung zusätzlich im Unternehmen ab.
  • Die schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten muss am 1. Tag des Wiederbesuchs der Schule vorliegen.
  • An den Tagen der Berufsorientierung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

5.      Pausen

  • Mappen sind in großen Pausen wegen bestehender Unfallgefahr mit auf den Schulhof zu nehmen.
  • Jeder ist für seine Mappe bzw. Sachgegenstände selbst verantwortlich.
  • Die Toiletten und die Caféteria sind in den großen Pausen beim Verlassen des Schulgebäudes oder nach dem Beenden der Pause durch das Klingelzeichen aufzusuchen.
  • Das Betreten des Schulgebäudes ist vor der ersten Stunde mit dem Klingeln um 08.20 Uhr und erst nach dem Klingeln zum regulären Pausenende gestattet.
  • Der Verbleib während der großen Pausen ist nur auf erlaubten Flächen gestattet.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist strikt untersagt.

6.      Sanktionen

  • Jede Missachtung wird durch die betreffenden LehrerInnen, Sonderpädagogen, Sozialarbeiter oder Betreuer geahndet.
  • In diesem Fall wird die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung des Landes Brandenburgs angewendet.
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