Abschluesse

Im vergangenen Schuljahr erhielten die SchülerInnen nach Beendigung der 10. Klasse folgende Abschlüsse:

schulabschlüsseBOS

Im Folgendem geben wir Ihnen Hinweise zu den Prüfungen und den damit verbundenen Abschlüssen in der Jahrgangsstufe 10 sowie zu Versetzungsbedingungen innerhalb der Sekundarstufe I.

Versetzung und Abschlüsse

Voraussetzungen

Erweiterter Hauptschulabschluss (EBR)

Realschulabschluss (FOR)

Realschulabschluss und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)

B-Kurse

  • keine notwendig
  • mindestens 2 B-Kurse mit mindestens Note 4
  • mindestens 3 B-Kurse mit mindestens Note 3

A-Kurse

 
  • alle A-Kurse mit mindestens Note 3
  • A-Kurs mit mindestens Note 2

Zusatzbedingung

  • Mathe oder Deutsch
  • mindestens Note 4
  • mindestens zwei weitere Fächer mindestens
    Note 3
  • mindestens zwei weitere Fächer mindestens Note 2

alle anderen Fächer

  • mindestens Note 4
  • in den anderen Fächern mindestens
    Notendurchschnitt 4,0
  • in den anderen Fächern mindestens Notendurchschnitt 3,0

Note 5

  • höchstens zwei Mal mit Ausgleich
  • höchstens zwei Mal mit Ausgleich
  • höchstens einmal mit Ausgleich

Note 6

  • keine
  • keine
  • keine

Ausgleich

  • je Note 5 mit Note 3
  • höchstens eine A4 oder höchstens eine B5 mit B3 oder A2 oder Wahlpflichtfach 3
  • höchstens eine A3 oder höchstens eine B4 mit B2 oder A1 oder Wahlpflichtfach (Arbeitslehre) 2

Ausgleich für Fächergruppe I muss durch ein Fach mit Fächergruppe I erfolgen. Ebenso Fächergruppe II.

  • Fächergruppe I: Deutsch, Mathe, Englisch, WP1 (Arbeitslehre)
  • Fächergruppe II: übrige Fächer

 Zusatzprüfungen - (Sekundarstufenverordnung I Brandenburg  § 22)

(1) Alle Schülerinnen und Schüler legen

  • eine schriftliche Prüfung in Deutsch, eine schriftliche Prüfung in Mathematik, eine schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache und
  • eine mündliche Prüfung in einer spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnenen Fremdsprache ab. Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Eltern im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 10 bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin das Fach der mündlichen Prüfung gemäß Nummer 4.

(2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Eltern zusätzlich eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung um Note zu verbessern) in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich der Wochenstundentafel beantragen, nicht jedoch in dem Fach der mündlichen Prüfung gemäß Absatz 1 Nummer 4. Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 beantragt werden, wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann. Der Antrag ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Abs. 4 bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin zu stellen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.

Bewertungsmaßstäbe der Prüfungen Klasse 10

Prüfung

Art

Zeit

Termin

Wertung

1.Prüfung  Deutsch

  • schriftlich
  • 180 Min
  •  11.04.19
  • 2-fach Prüfung
  • 3-fach Jahresnote
  • wenn zusätzliche mdl. Prüfung
    50 : 25 : 25.

2. Prüfung Mathematik

  • schriftlich
  • 135 Min
  •  07.05.19
  • 2-fach Prüfung
  • 3-fach Jahresnote
  • wenn zusätzliche mdl. Prüfung
    50 : 25 : 25

3. Prüfung Englisch

 

  • schriftlich
  • mündlich
  • 105 Min
  • 20 Min Gruppenprüfung
  •  02.05.19
  • 20 % mdl. Prfg.
  • 20 % schr. Prfg.
  • 60 % Jahresleistung

4. Prüfung Fach, (freiwillig)

 
  • 15 Minuten
  • Einzelprüfung
 
  • 2-fach Prüfungsnote
  • 3-fach Jahresnote

Schulabschlüsse

Abschluss

… und Anschluss

erweiterte Berufsbildungsreife (EBR)

  • Berufsausbildung

Fachoberschulreife (FOR)

  • Berufsausbildung
  • Übergang in die Fachoberschule (OSZ) (Fachabitur)

Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)

  • Berufsausbildung
  • Übergang in die Fachoberschule (OSZ) (Fachabitur )
  • Übergang in die Oberstufe (3 jähriges Abitur am OSZ)
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