Im vergangenen Schuljahr erhielten die SchülerInnen nach Beendigung der 10. Klasse folgende Abschlüsse:
Im Folgendem geben wir Ihnen Hinweise zu den Prüfungen und den damit verbundenen Abschlüssen in der Jahrgangsstufe 10 sowie zu Versetzungsbedingungen innerhalb der Sekundarstufe I.
Versetzung und Abschlüsse
Voraussetzungen |
Erweiterter Hauptschulabschluss (EBR) |
Realschulabschluss (FOR) |
Realschulabschluss und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ) |
B-Kurse |
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A-Kurse |
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Zusatzbedingung |
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alle anderen Fächer |
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Note 5 |
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Note 6 |
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Ausgleich |
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Ausgleich für Fächergruppe I muss durch ein Fach mit Fächergruppe I erfolgen. Ebenso Fächergruppe II.
- Fächergruppe I: Deutsch, Mathe, Englisch, WP1 (Arbeitslehre)
- Fächergruppe II: übrige Fächer
Zusatzprüfungen - (Sekundarstufenverordnung I Brandenburg § 22)
(1) Alle Schülerinnen und Schüler legen
- eine schriftliche Prüfung in Deutsch, eine schriftliche Prüfung in Mathematik, eine schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache und
- eine mündliche Prüfung in einer spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnenen Fremdsprache ab. Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Eltern im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 10 bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin das Fach der mündlichen Prüfung gemäß Nummer 4.
(2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Eltern zusätzlich eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung um Note zu verbessern) in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich der Wochenstundentafel beantragen, nicht jedoch in dem Fach der mündlichen Prüfung gemäß Absatz 1 Nummer 4. Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 beantragt werden, wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann. Der Antrag ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Abs. 4 bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin zu stellen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
Bewertungsmaßstäbe der Prüfungen Klasse 10
Prüfung |
Art |
Zeit |
Termin |
Wertung |
1.Prüfung Deutsch |
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2. Prüfung Mathematik |
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3. Prüfung Englisch
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4. Prüfung Fach, (freiwillig) |
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Schulabschlüsse
Abschluss |
… und Anschluss |
erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) |
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Fachoberschulreife (FOR) |
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Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ) |
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