Danke für die zahlreichen Spenden!
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Die KollegInnen und die Schulleitung der BOS Kirchmöser möchten sich bei Ihnen und Euch für die zahlreichen Spenden bedanken.
Nachdem bereits letzte Woche die ersten Spenden in die Ukraine verschickt werden konnten, sind auch in den vergangenen Tagen zahlreiche Sachgegenstände, darunter Kleidung, Spielzeug und Hygieneartikel, gespendet worden.
Ein besonderer Dank gilt unserer Schulsozialarbeiterin Frau Hansmann für die Annahme und Sortierung der Spenden, sowie den KollegInnen und SchülerInnen die sie dabei tatkräftig unterstützt haben. Die vorsortierten Spenden wurden an den Förderverein der Grundschule in Radewege übergeben, jener sich um die weitere Verteilung kümmert.
BOS-Webshop jetzt online
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Es ist noch früh am Morgen. Der Wecker klingelt. Mit halbverschlafenen Augen blickt Paul in den Schrank und sucht seine Klamotten für den bevorstehenden Schultag zusammen. Viele Gedanken schweifen durch seinen Kopf: Welches Shirt ziehe ich an, was werden die anderen über diesen Pulli denken, in welchen Beutel packe ich mein Sportzeug ein?
In der BOS Kirchmöser ist nun ein neues Zeitalter angebrochen. Selbstbestimmt können sich Schüler*innen, Lehrkräfte, aber auch Ehemalige beliebige Produkte aus der eigenen BOS-Kleidung einfach online bestellen. Die freiwillige Schulkleidung zeigt die Identifikation mit der Schule, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und bietet jedem die Chance, immer perfekt gekleidet in den Tag zu starten.
Unbequeme Bestellformulare? Lange Lieferzeiten? Barzahlung in der Schule, wie es bei Sammelbestellung üblicherweise der Fall ist? In der Berufsorientierten Oberschule in Kirchmöser gehört dies der Vergangenheit an. Jede Bestellung im Online-Shop wird einzeln bearbeitet und direkt nach Hause geliefert. Total bequem!
Und mit jedem gekauften Artikel wird auch der Förderverein unterstützt.
Schaut doch mal rein:
https://schulkleidung.de/shops/BOS/
Tobias Johst
Sportlehrer und Initiator des Webshops
Spendenaufruf für Flüchtlingskinder aus der Ukraine
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,
wenn auch Sie aufgrund der aktuellen Situation Kinder aus der Ukraine unterstützen möchten, können Sie bei uns bis zum nächsten Freitag (11.03.2022) Sachspenden abgeben.
Dringend benötigt werden unter anderem:
- saisongerechte Kleidung (insbesondere Kinderkleidung)
- Kinderspielzeug
- Hygieneartikel (auch Windeln und Feuchttücher)
Ihre Sachspenden können Sie jederzeit von 8.00 – 15.00 Uhr in der BOS Kirchmöser bei der Schulsozialarbeiterin Frau Hansmann im Raum 0.17. abgeben.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung: hansmann@bos-kirchmoeser.de
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Update: Teststrategie, Präsenz- und Maskenpflicht an öffentlichen Schulen
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Das Ministerium erlässt ab dem 07.03.2022 folgende Regelungen:
Testkonzept
Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für SchülerInnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, am Montag, Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche, eine allgemeine Testpflicht. Zum Nachweis eines negativen Selbsttests ist folgende Bescheinigung zu verwenden.
Geimpfte und genesene SchülerInnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.
Maskenpflicht
Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine FFP-2-Maske zu tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (§ 17 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-EindV). Im Innenbereich der Schule tragen alle SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal eine medizinische Maske. Im Außenbereich der Schule können sich alle SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal ohne Maske aufhalten. BesucherInnen tragen im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske. (§ 24 Abs. 4 der 3. SARS-CoV-2-Eind I)
SchülerInnen, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, soll nach Maßgabe verfügbarer Mittel eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte medizinische Maske ausgegeben werden, soweit anderweitig kein Ersatz geschaffen werden kann.
Ausnahmen
Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten gemäß $ 4 der 3. SARS-CoV-2-EindV:
- für Gehörlose und schwerhörige Menschen, die sie begleitenden bzw. mit ihnen kommunizierenden Personen;
- für Personen, denen die Verwendung einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist;
- dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
- für alle Schüler/-innen gemäß § 24 Abs. 4 der 3. SARS-CoV-2-EindV
- im Außenbereich der Schule,
- während des Sportunterrichts,
- beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird,
- während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte.
Fernbleiben vom Unterricht
Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle SchülerInnen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für SchülerInnen bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich.
Schulleitung
Gerüstet für den Ernstfall – Erste-Hilfe-Kurs an der BOS
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Was tun, wenn man als erstes an einem Unfallort eintrifft? Neben einer gehörigen Portion Mut und Überwindung können bereits einfache und gezielte Maßnahmen Leben retten.
Welche das konkret sind, konnten unsere Schülerinnen und Schüler der 7/1 am 17.01. und 24.01.22 im Rahmen des Erste-Hilfe-Kurses erfahren. Für die nötige Wissensvermittlung und Anleitung war Frau Schreiber vom Deutschen Roten Kreuz vor Ort. Mit Ihrer Unterstützung erlernten die Schülerinnen und Schüler das Absetzen eines Notrufs, die stabile Seitenlage, die Reanimation sowie das Versorgen von Wunden. Die Jugendlichen arbeiteten begeistert mit und konnten die erforderlichen Übungen erfolgreich umsetzen. Alle Lernenden, die an beiden Tagen anwesend waren, erhielten das ersehnte Erste-Hilfe-Zertifikat.
Bereits im Mai findet der dritte und somit letzte Durchgang in diesem Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe statt.
Wir bedanken uns bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit beim DRK und hoffen, dass wir auch zukünftig unsere Heranwachsenden gemeinsam auf den Ernstfall vorbereiten können.
Nadin Altenkirch - Projektleitung JGS 7
Organisatorische Änderungen ab dem 14.02.22
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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
aufgrund der kurzfristig festgestellten Dienstuntauglichkeiten der Kolleginnen Köthe/Östreicher müssen ab dem 14.02.22 schulorganisatorische Änderungen vorgenommen werden.
Unterrichtsorganisation
Es fehlen 18h Englisch, 10h Biologie sowie weitere Stunden für die Praxislernbetreuung und Kursleitung. Im Schulamt wurde der Bedarf bereits angezeigt, es besteht allerdings kaum Hoffnung auf schnellen Ersatz. Demnach verfahren wir nach dem traditionellen Ansatz: „Gleiche Anzahl von Fachunterricht für alle Schülerinnen und Schüler!“.
Wir haben Ihnen sämtliche Änderungen im folgenden Schreiben zusammengefasst:
Darin finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sachverhalten:
- Änderungen an der Stundentafel
- personelle Zuordnungen
- Kursleitungswechsel
- geänderte Stundenpläne (gültig ab dem 14.02.22)
- offener Beginn
- Teststrategie
Ausblick
Die getroffenen organisatorischen Änderungen bleiben wirksam, bis uns vom Schulamt personeller Ersatz zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren bitten wir Sie, Ihre Kinder für den kommenden Montag (14.02.22) vorzubereiten. Schauen Sie sich bitte die aktualisierten Stundenpläne und den Vertretungsplan an.
Schulleitung
Aktualisierte Teststrategie
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Aufgrund § 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist ab dem 10. Februar 2022 an allen Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.
Ausnahmen davon gelten gemäß § 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nur für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung.
Dennoch sind auch geimpfte und genesene SchülerInnen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.
Am 11.02.22 erhalten alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 in der 1. Unterrichtstunde neue Testskits und eine aktualisierte Bescheinigung. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 erhalten diese am Montag, bis dahin behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit.
Unterricht ab dem 07.02.22 - Informationen an die Sorgeberechtigten
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
„der bundesweite sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen, den die Omikron-Virusvariante verursacht, hat erneut zu Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben geführt. Sie belasten und fordern uns alle, sind aber wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen und vielen Infektionen ist es erfreulich, dass es uns gelungen ist, die Schulen offen zu halten. Das haben unter anderem die Impfungen und Testungen, aber vor allem auch Ihr persönlicher Einsatz ermöglicht. Für diesen möchte ich mich bei Ihnen – auch im Namen des gesamten Kollegiums – sehr herzlich bedanken!
Wir alle wissen, wie viel die Schulschließungen und der Wechselunterricht der vergangenen beiden Jahre Ihnen und vor allem Ihren Kindern abverlangt haben. Daher ist es nach wie vor unser Ziel, die Schulen ohne größere Einschränkungen im Unterricht offenzuhalten. Im Hinblick auf die hohen Infektionszahlen müssen wir aber damit rechnen, dass es zu höheren Krankenständen und Quarantäneanordnungen bei unseren Lehrkräften und beim pädagogischen Personal kommen kann. Damit der Präsenzunterricht auch unter diesen Umständen weiterhin gewährleistet ist, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg einen Plan mit drei Stufen ausgearbeitet.“ (Ministerium)
Als Schule sind wir angehalten, diesen Stufenplan bei Bedarf umzusetzen. Die einzelnen Stufen beinhalten unterschiedliche Vorgaben und Maßnahmen, die als Orientierung für den Präsenzunterricht bei hohen Personalausfällen dienen und im Einzelnen folgendermaßen aussehen:
Geänderte Stundenpläne
Aufgrund von personellen Veränderungen mussten die Stundenpläne angepasst werden. Die Pläne sind in der Stundenplan-App und der folgenden Datei einzusehen:
Aufhebung der Präsenzpflicht für SuS wird verlängert
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
- die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 28.02.22 zu stellen
- die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
- das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
- Sofern Sie Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an: sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
- Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!
Lernstoffversorgung
- ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
- Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
- eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
- zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Hygiene- und Testkonzept der Schule, Quarantänemanagement der Gesundheitsämter
Hygienekonzept
Die Schulleitung überprüft kritisch die praktische Umsetzung des Hygienekonzepts der Schule einschließlich des Lüftungsplans, damit Schulen sichere Orte für die Schülerlinnen und die in der Schule Tätigen sind.
Testkonzept Schule
Erhöhung der Testfrequenz
- Gegenwärtig laufen die logistischen Vorbereitungen für die Erhöhung der Testfrequenz von gegenwärtig drei Tests pro Schulwoche auf fünf spätestens ab der 7. Kalenderwoche (14.02.22).
- Bis zur 7. Kalenderwoche müssen die SchülerInnen weiterhin montags, mittwochs und freitags eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest vorweisen.
Quarantänemanagement der Gesundheitsämter — Absonderung/Quarantäne Geimpfter und Genesener
Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium darauf hin, dass das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Schule im Rahmen der Anordnung von Absonderungsmaßnahmen berücksichtigen soll, dass gegenüber geimpften Personen und genesenen Personen keine Absonderungsmaßnahmen angeordnet werden, Dies gilt gleichermaßen für SchülerInnen und für Lehrkräfte.
Zudem ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Anordnung einer Absonderung von Kontaktpersonen auf möglichst wenige Personen zu beschränken ist; sie wird insbesondere auf die Schüler/innen eingegrenzt, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten, weder geimpft noch genesen sind und keine medizinische Maske getragen haben.
Kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten
Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche vereinbart. Brandenburg übernimmt auch die dabei beschlossene Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten.
Demnach müssen Infizierte oder Kontaktpersonen seit dem 15.01.22 nur noch 10 statt 14 Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test können sie sich bereits nach 7 Tagen. Keine Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen (Definition „geboostert" siehe PEI- und RKI-Veröffentlichungen). Geboosterten gleichgestellt sind im Hinblick auf die Quarantäne danach:
- „Geimpfte Genesene"(etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
- „frisch" doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
- Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Schulleitung
Poetry-Slam – Die Dichterschlacht des 9B-Kurs Deutsch
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Gedichte analysieren oder Texte zusammenzufassen gehören zum Deutschunterricht wie die Butter aufs Brot. Doch was ist, wenn man mal als Schüler etwas anderes aufs Brot möchten? Selber schreiben, selber dichten, selber reimen, selber der Poet sein? Die perfekte Möglichkeit dafür ist der Poetry-Slam. Dieser bietet unmittelbares Erleben von Vortragenden und dem eigenen Auftritt mit selbst geschriebenen Texten. Die Ende der 1980er-Jahre in Chicago entstandene und sich in den 1990ern weltweit verbreitende Form eines „Dichterwettstreits" bietet vor allem jungen Autoren eine Bühne. Einfache Regeln, gestalterische Freiheit und die Interaktion zwischen dem Vortragenden und seinen Zuhörern machen Poetry-Slam zu einem spannenden Erlebnis.
Der 9B Kurs Deutsch schrieb und tüftelte in einer vorbereiteten Hausaufgabe an eigenen Texten, die am Tag des Poetry-Slams vorgetragen werden sollten. Die Jury bildeten zwei Schülerinnen und Schüler, die mit Punktetafeln von 1-10 ausgestattet waren. Den Stift gezückt, warteten sie gespannt, was ihre Mitschülerinnen und Mitschüler präsentierten. Nun konnte der Kurs den Texten über Identitätskrisen, Kreativität und Alltagsmomenten gespannt lauschen. Die Jury bewertete fair und konnte klar eine Siegerin benennen. Die meisten Punkte erzielte Jolina Lingner aus der 9/2.
Die Slam-Master Frau Assmann und Frau Barnewske waren ebenso begeistert, dass die Schülerinnen und Schüler kreative und einfühlsame Texte gestaltet haben.
Im Namen des Deutsch B-Kurs - Susanne Assmann