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Rückschau, Bilder und Informationen!

Vertretungsplan

Hier finden Sie den aktuellen Vertretungsplan. Die Angaben können sich im Verlauf des Tages jedoch ändern!

Praxislernen

Erfahren Sie mehr über unser einzigartiges Praxislernkonzept.

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Hier finden Protokolle, Formulare und sämtliche Konzepte unserer Schule. Alles kostenlos zum herunterladen.

Willkommen in der BOS Kirchmöser

2023 Berufswahl SIEGEL Wir freuen uns, dass Sie und Ihr Kind sich für eine ausgezeichnete Schule interessieren - ausgezeichnet mit dem Prädikat: „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“ im Land Brandenburg. Laudatio des Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e.V.

„Die Berufsorientierte Schule Kirchmöser bietet ihren Schülerinnen und Schüler sehr viel Praxiserfahrung mit individueller Begleitung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf dem Praxislernen in Werkstätten und Betrieben. Das Projekt „Fit for Life“ für die Jahrgänge 7 und 8 vermittelt die Schule gemeinsam mit ihren externen Partnern ihren Schülerinnen und Schülern berufsbezogene Praxiserfahrungen und unterstützt sie bei der Entwicklung von sozialen Kompetenzen. Die Schule beeindruckt vor allem durch ein professionelles und engagiertes Kernteam von BO-Verantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, die Berufliche Orientierung als ein zentrales Anliegen der Schule sieht“

weitere Informationen...

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem staatlichen Schulamt wurde beschlossen, dass ab dem 24.11.2020 im Wechselmodell (A- und B- Woche) unterrichtet wird. Wir beginnen mit einer A- Woche! Dementsprechend sind in der aktuellen Woche nur die Jahrgangsstufen 7-8 im Präsenzunterricht. Die Jahrgangsstufen 9-10 befinden sich vom 24.11.-27.11.2020 im Distanzunterricht und arbeiten zu Hause.

Hinweise:

  1. Insgesamt 6 Lehrkräfte und der Kurs 7/4 befinden sich in Quarantäne.
  2. Stundenpläne sind über den unteren Link einsehbar
    • Alle am 23.11.2020 anwesenden SchülerInnen haben einen Ausdruck erhalten. Ausnahme: Kurse 7/1, 7/2, 7/4
  3. Klärung A- und B- Woche
    • A-Woche: JGS 7 & 8 im Präsenzunterricht – JGS 9 & 10 im Distanzlernen
    • B-Woche: JGS 9 & 10 im Präsenzunterricht – JGS 7 & 8 im Distanzlernen
    • Beginn ab 24.11.2020 mit einer A- Woche, B-Woche ab 30.11.2020
  4. Praktika und BOT in finden weiterhin jede Woche statt!
    • Ausnahme: In der aktuellen Woche keine Hauswirtschaft für die 8/2! SchülerInnen verbleiben zu Hause.
  5. Entfall von Ganztagsangeboten
    • Mittagsband und offener Beginn entfallen während des Wechselmodells.
  6. Entfälle und Vertretungen
    • Durch den Personalmangel, verursacht durch die Quarantänebestimmungen, wird es im Präsenzunterricht zu Unterrichtsvertretungen und Unterrichtsentfall kommen. Wir bitten Sie, diese durch den Vertretungsplan in Erfahrung zu bringen. Für Unterrichtsentfall werden Aufgaben und Materialien in der Schulcloud zur Verfügung gestellt.
  7. Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen
    • SchülerInnen im Distanzlernen erhalten Aufgaben über die Schulcloud.
    • Entfälle von Unterricht im Präsenzunterricht, verursacht durch Quarantäne von Lehrkräften, werden ebenfalls durch Aufgaben in der Schulcloud abgegolten.
    • SchülerInnen haben die Pflicht die Aufgaben in der Cloud zu bearbeiten!
      • Sämtliche Aufgaben, sofern dies explizit in der Aufgabenstellung vermerkt ist, dürfen bewertet werden!
    • Sollte der Zugang zur Cloud nicht funktionieren bzw. noch keine Zugang verfügbar sein, ist dies der Schule zu melden!
  1. Krankmeldungen
    • Krankheitsfälle sind stets zu melden, egal ob SchülerIn sich im Präsenz- oder Distanzunterricht befindet.
    • Sollten verdächtigte Symptome bzgl. Corona auftreten bzw. ein positiver Test vorliegen, ist in jedem Falle die Schule und das Gesundheitsamt zu informieren.
  2. Informationspflicht
    • Hinweise, Neuigkeiten und Änderungen sind stets über die Homepage einsehbar. Diese ist in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, aufzusuchen.

Stundenpläne:

weitere Hinweise:

Detaillierte Hinweise zu Leistungsbewertung, Unterríchtsangebot, Distanzlernen und Risikogruppen finden Sie in der folgenden Anlage:

Weitere Anliegen und Fragen bitte per Mail an bos-schulleitung@web.de

Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf, bleiben Sie gesund.

 

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

nun haben auch wir unseren ersten Coronafall an unserer Schule.

Zur Nachverfolgung, durch die Gesundheitsämter Brandenburg und Potsdam Mittelmark, halten sich bitte die Sorgeberechtigten der SchülerInnen des Kurses 7/4, am 23.11.2020 ab 7.00 Uhr, für telefonische Rückfragen bereit. Des Weiteren dürfen die SchülerInnen des Kurses 7/4 die Schule am 23.11.2020 nicht besuchen!

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

aus gegebenen Anlass müssen wir Sie nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Ihr Kind, sofern es Krankheitsymptome aufweist, die Schule nicht besuchen darf. Die Krankmeldung erfolgt telefonisch. Ein ärtzliches Attest ist nicht zwingend notwendig, ein Arztbesuch liegt in Ihrem Ermessen.

Des Weiteren darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen, wenn es Kontakt zu einer infizierten bzw. wahrscheinlich infizierten Person hatte. Wenden Sie sich in solchen Fällen ebenfalls an Ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt. Außerdem haben Sie die Pflicht, uns in solchen Fällen unmittelbar zu informieren.

Einige Antworten, zu an uns gestellte Fragen, möchten wir Ihnen in folgender Anlage geben:

Weitere Anliegen und Fragen bitte per Mail an bos-schulleitung@web.de

Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf, bleiben Sie gesund.

Schulleitung

Liebe Erziehungsberechtigte,

logo HPI7 2cmim Zuge der steigenden Infektionszahlen und eventueller zukünftiger Maßnahmen,  möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass  wir im Falle einer Teilschließung auf die Schul-Cloud Brandenburg zurückgreifen werden.

Um auf alle Maßnahmen vorbereitet zu sein, ist es uns wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bereits im Vorfeld einen Zugriff auf die Schul-Cloud Brandenburg haben. Somit benötigen Sie einen gültigen Benutzernamen (Mailadresse) und ein gültiges Passwort.

Testen Sie daher unbedingt, ob Sie sich in der Schul-Cloud anmelden können!

Sie haben noch keine Anmeldedaten für Ihr Kind?

  • Sämtliche Schülerinnen und Schüler haben, sofern sie uns Ihr Einverständnis durch den ausgefüllten Elternbrief zur Schul-Cloud-Nutzung gegeben haben, einen Anmeldezettel bekommen. In diesem sind der Benutzername und Passwort aufgeführt worden.

  • Sollten Sie noch keine Anmeldedaten erhalten haben, bitten wir Sie, uns diesen Elternbrief ausgefüllt zukommen zu lassen.

Sie haben Probleme bei der Anmeldung mit den Ihnen zugewiesen Anmeldedaten?

  • Sofern Sie den Benutzernamen (Emailadresse) wissen, können Sie jederzeit das Passwort über die „Passwort vergessen“ Funktion zurücksetzen. Dabei gelten an das Passwort folgende Voraussetzungen:
    • mindestens 8 Zeichen mit Groß- und Kleinschreibung, davon jeweils mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen. Erlaubte Sonderzeichen sind: !§$%&/()=?\;:,.#+*~
  • Sollten Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr finden, können Sie sich an Herr Stöhr (stoehr@bos-kirchmoeser.de) wenden. Nennen Sie in Ihrer Mail unbedingt den Namen Ihres Kindes.

Zu allen weiteren Anliegen bezüglich der Schul-Cloud wenden Sie sich ebenfalls an Herrn Stöhr stoehr@bos-kirchmoeser.de oder 03381 / 800229

Unsere langjährige Partenrin im Ganztagsbereich, Kerstin Mann, veranstaltet am 10.10.2020 eine Neueröffnung ihres Fitnessstudios. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Flyer.

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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Mit der am 11. August 2020 von der Brandenburger Landesregierung verabschiedeten aktualisierten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde rechtlich verbindlich festgelegt, dass in Innenräumen von Schulen, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen im Essensraum - außer im Unterricht - Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

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Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Pflicht unterliegen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind lediglich:

  • Gehörlose und schwerhörige Menschen,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
    • Dies ist jedoch in geeigneter Weise, in Form eines ärztlichen Attests, glaubhaft zu machen.

Wir bitten Sie daher, alle am Schulbetrieb beteiligten Personen bei der Umsetzung der oben genannten Umgangsverordnung zu unterstützen.

Sollte Ihr Kind die Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, kann es sich im Sekretariat unserer Schule eine Behelfsmaske beschaffen. Diese muss nicht zurückgegeben werden. Leider sind unsere Vorräte knapp bemessen und nur in Ausnahmefällen auszuhändigen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Fälle von wiederholten Maskenverweigerungen dem Gesundheitsamt und dem Schulamt Brandenburg melden müssen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 J.P. Gruhn – Oberschulrektor

Informationen an Sorgeberechtigte - Unterricht ab 10.08.20

Liebe Sorgeberechtigte,

Weil die Infektionsschutzmaßnahmen gewirkt haben, ist der Regelbetrieb an den Schulen nach gegenwärtigem Stand des Infektionsgeschehens möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Regelbetrieb meint die planmäßige Organisation von Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen entsprechend der regulären Stundentafel.

Das heißt, dass Sie Ihre Kinder wieder verlässlich jeden Tag zur Schule schicken können.

Einige zusätzliche Unterrichtsangebote, bspw. Arbeitsgemeinschaften oder ganztagsschulische Angebote, werden im Schuljahr 2020/2021 nur eingeschränkt oder unter Umständen auch (zunächst) noch nicht organisiert werden können. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis.

Bestimmte Rahmenbedingungen sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden:

  • Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss, wenn es den Schülerverkehr nutzt.
  • Sie entscheiden über den Schulbesuch, wenn ein Arzt attestiert, dass ihre Kinder oder andere Angehörige Ihres Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, lassen Sie sie bitte solange zu Hause, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind. Und bitte entschuldigen Sie Ihr Kind in der Schule.

Am Ende des Schuljahres 2019/2020 haben die Lehrkräfte für jede Klasse eine Dokumentation der nicht oder nur eingeschränkt vermittelten Lerninhalte erstellt. Des Weiteren wird zum Beginn des Schuljahres 2020/21 ergänzend eine individuelle Lernausgangslage in allen Jahrgangsstufen erhoben. Bis Ende August 2020 wird aufgrund der Dokumentation und der Ergebnisse der Erhebung der Lernausgangslage entschieden, ob optionale schulische Angebote notwendig sind und organisiert werden müssen.

Schulbesuch der Schüler/innen, die einer Risikogruppe zugehören

Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.

Da auch SchülerInnen, die einer Risikogruppe angehören grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen, muss im Einzelfall durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.

Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen SchülerInnen erhalten ein Angebot im Distanzlernen/-unterricht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit Bezug darauf hingewiesen, dass für SchülerInnen, deren Haushaltsangehörige einer Risikogruppe zugehören, entsprechendes ebenfalls gelte.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen zeitweilig nicht am Präsenzunterricht im Regelbetrieb teilnehmen sollte, bitte wir Sie, sich ärztlich beraten zu lassen, ob dies medizinisch auch tatsächlich erforderlich ist.

Weitere Hinweise 

Im unteren Schreiben geben wir Ihnen weitere Hinweise zu folgenden Punkten:

  • Regelbetrieb
  • Teststrategie
  • Risikogruppen
  • Lernausgangslage
  • Leistungsbewertung
  • Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen und Schulfahrten
  • Distanzlernen (Homeschooling)

Ablauf der 1. Schulwoche, 10.08. - 14.08.2020

  • pro Unterrichtstag 4h – Beginn 8.25 / Ende 12.00 Uhr
  • in den Fächern DE, MA, ENG jeweils die 1-2h Vorbereitung auf die Lernausgangslage, 3-4h Bearbeiten der Lernausgangslage
    • fertige Schüler verbleiben im Raum
    • LAL keine schriftliche Arbeit, daher keine Bewertung
  • in den anderen Fächern geregelter Unterricht bzw. Projekt
  • PL nur noch ein Tag pro Kurs zur Vorbereitung
    • Anfertigung von Deckblättern als Hausaufgabe
    • im Fokus: Besprechung der Termine, Unterlagen, Anlegen des PL und Jahresarbeitshefters

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Mit freundlichen Grüßen

J.P. – Gruhn Oberschulrektor der BOS Kirchmöser

Liebe Sorgeberechtigte,

am Mittwoch, den 17.06.2020 um 18.00 Uhr, findet die erste Elternversammlung für die neuen zukünftigen 7. Klassen in unserer Schule statt. Die Einladungen haben Sie bereits schriftlich per Post erhalten. Es erwarten Sie Informationen zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Unterrichtszeiten und Unterrichtsorganisation
  • Klassen- und Kurseinteilungen
  • Ablauf der Berufsorientierung
  • Ablauf der Kennenlernwoche
  • Organisatorisches

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich bereits einige Minuten vor 18.00 Uhr auf dem Schulhof einzufinden. Dort werden Sie über Informationsaufsteller über die Kurszuweisung Ihres Kindes informiert. Daraus ergibt sich dann der oder die jeweilige KurslehrerIn und der Raum, in dem die Elternversammlung stattfinden wird.

Übersicht:

  • Kurs 7.1 - Kurslehrerin Frau Höppner - Raum 1.22 (1. Etage)
  • Kurs 7.2 - Kurslehrerin Frau Budick - Raum 1.19 (1. Etage)
  • Kurs 7.3 - Kurslehrerin Herr Freiwald - Raum 1.03 (1. Etage)
  • Kurs 7.4 - Kurslehrerin Frau Schmidt und Frau Forni - Raum 1.25 (1. Etage)

Des Weiteren erhalten Sie während der Elternversammlung eine ausführliche Informationsmappe mit allen wichtigen Unterlagen für den Schulstart. Sollten Sie im Vorfeld bereits einen Blick in diese Informationsmappe werfen wollen, empfehlen wir Ihnen den folgenden Download:

Drucken Sie die Informationsmappe nicht selbst aus - Sie erhalten diese während der Elternversammlung!

Die Schulleitung der BOS Kirchmöser wünscht Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen Schulstart in der Sekundarstufe I. 

Liebe Sorgebrechtigte,

am heutigen Montag, den 08.06.20, findet die Zensurenkonferenz der Jahrgangstufe 10 statt. In dieser werden alle Jahresnoten und Prüfungsnoten begutachtet und anschließend die Abschlüsse unserer SchülerInnen berechnet. Die Ergebnisse werden den SchülerInnen am Dienstag, den 09.06.20, in Form einer schriftlichen Mitteilung ausgehändigt.

Hier der organisatorische Ablauf.

  • Ausgabe der schriftlichen Mitteilungen: 09.06.2020 – 10.25 Uhr
  • 10/1 – Raum 0.13 - Frau Höppner
  • 10/2 – Raum 0.05 - Frau Budick
  • 10/3 – Raum 0.17 - Frau 

Des Weiteren weisen wir Sie auf folgenden Sachverhalt hin:

"Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Eltern zusätzlich eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung um Note zu verbessern) in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich der Wochenstundentafel beantragen, nicht jedoch in dem Fach der mündlichen Prüfung gemäß Absatz 1 Nummer 4. Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 beantragt werden, wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann. Der Antrag ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Abs. 4 bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin zu stellen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss."

Auf eventuelle freiwillige Zusatzprüfungen zur Verbesserung des Abschlusses werden die SchülerInnen von uns schriftlich in Kenntnis gesetzt!