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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

nun haben auch wir unseren ersten Coronafall an unserer Schule.

Zur Nachverfolgung, durch die Gesundheitsämter Brandenburg und Potsdam Mittelmark, halten sich bitte die Sorgeberechtigten der SchülerInnen des Kurses 7/4, am 23.11.2020 ab 7.00 Uhr, für telefonische Rückfragen bereit. Des Weiteren dürfen die SchülerInnen des Kurses 7/4 die Schule am 23.11.2020 nicht besuchen!

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

aus gegebenen Anlass müssen wir Sie nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Ihr Kind, sofern es Krankheitsymptome aufweist, die Schule nicht besuchen darf. Die Krankmeldung erfolgt telefonisch. Ein ärtzliches Attest ist nicht zwingend notwendig, ein Arztbesuch liegt in Ihrem Ermessen.

Des Weiteren darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen, wenn es Kontakt zu einer infizierten bzw. wahrscheinlich infizierten Person hatte. Wenden Sie sich in solchen Fällen ebenfalls an Ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt. Außerdem haben Sie die Pflicht, uns in solchen Fällen unmittelbar zu informieren.

Einige Antworten, zu an uns gestellte Fragen, möchten wir Ihnen in folgender Anlage geben:

Weitere Anliegen und Fragen bitte per Mail an bos-schulleitung@web.de

Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf, bleiben Sie gesund.

Schulleitung

Liebe Erziehungsberechtigte,

logo HPI7 2cmim Zuge der steigenden Infektionszahlen und eventueller zukünftiger Maßnahmen,  möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass  wir im Falle einer Teilschließung auf die Schul-Cloud Brandenburg zurückgreifen werden.

Um auf alle Maßnahmen vorbereitet zu sein, ist es uns wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bereits im Vorfeld einen Zugriff auf die Schul-Cloud Brandenburg haben. Somit benötigen Sie einen gültigen Benutzernamen (Mailadresse) und ein gültiges Passwort.

Testen Sie daher unbedingt, ob Sie sich in der Schul-Cloud anmelden können!

Sie haben noch keine Anmeldedaten für Ihr Kind?

  • Sämtliche Schülerinnen und Schüler haben, sofern sie uns Ihr Einverständnis durch den ausgefüllten Elternbrief zur Schul-Cloud-Nutzung gegeben haben, einen Anmeldezettel bekommen. In diesem sind der Benutzername und Passwort aufgeführt worden.

  • Sollten Sie noch keine Anmeldedaten erhalten haben, bitten wir Sie, uns diesen Elternbrief ausgefüllt zukommen zu lassen.

Sie haben Probleme bei der Anmeldung mit den Ihnen zugewiesen Anmeldedaten?

  • Sofern Sie den Benutzernamen (Emailadresse) wissen, können Sie jederzeit das Passwort über die „Passwort vergessen“ Funktion zurücksetzen. Dabei gelten an das Passwort folgende Voraussetzungen:
    • mindestens 8 Zeichen mit Groß- und Kleinschreibung, davon jeweils mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen. Erlaubte Sonderzeichen sind: !§$%&/()=?\;:,.#+*~
  • Sollten Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr finden, können Sie sich an Herr Stöhr (stoehr@bos-kirchmoeser.de) wenden. Nennen Sie in Ihrer Mail unbedingt den Namen Ihres Kindes.

Zu allen weiteren Anliegen bezüglich der Schul-Cloud wenden Sie sich ebenfalls an Herrn Stöhr stoehr@bos-kirchmoeser.de oder 03381 / 800229

Unsere langjährige Partenrin im Ganztagsbereich, Kerstin Mann, veranstaltet am 10.10.2020 eine Neueröffnung ihres Fitnessstudios. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Flyer.

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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Mit der am 11. August 2020 von der Brandenburger Landesregierung verabschiedeten aktualisierten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde rechtlich verbindlich festgelegt, dass in Innenräumen von Schulen, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen im Essensraum - außer im Unterricht - Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

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Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Pflicht unterliegen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind lediglich:

  • Gehörlose und schwerhörige Menschen,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
    • Dies ist jedoch in geeigneter Weise, in Form eines ärztlichen Attests, glaubhaft zu machen.

Wir bitten Sie daher, alle am Schulbetrieb beteiligten Personen bei der Umsetzung der oben genannten Umgangsverordnung zu unterstützen.

Sollte Ihr Kind die Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, kann es sich im Sekretariat unserer Schule eine Behelfsmaske beschaffen. Diese muss nicht zurückgegeben werden. Leider sind unsere Vorräte knapp bemessen und nur in Ausnahmefällen auszuhändigen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Fälle von wiederholten Maskenverweigerungen dem Gesundheitsamt und dem Schulamt Brandenburg melden müssen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 J.P. Gruhn – Oberschulrektor

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