Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Ministerpräsident Woidke zeigte am 25.04.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 03. Mai auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder öffnen. Zunächst sei auch für diese Schulen Unterricht im Wechselmodell geplant.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells an der BOS Kirchmöser geschildert.
1. Grundsätze Wechselmodell
- Es wird anteiliger Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen etabliert.
- Es erfolgt ein stetiger Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen (A- und B-Woche).
- Im Grundsatz wird eine Halbierung der Schülerzahl angestrebt, um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren und ggf. Quarantänemaßnahmen zu erleichtern. Aus diesem Grund, wird nur Kursunterricht angeboten, Klassenunterricht entsprechend in Kursunterricht umgewandelt.
- Ziel ist es, den Unterricht in größtmöglichen Umfang in Präsenz anzubieten.
- Ganztagsangebote und Unterricht an außerschulischen Lernorten (Praktika/BOT) hingegen entfallen weiterhin.
- An den Praxistagen (BOT, Praxislernen) werden die SchülerInnen an der BOS beschult.
- Die Schule stellt dabei sicher, dass die SuS gemäß dem schulinternen Curriculum im Präsenz- und Distanzunterricht begleitet werden.
- Eine vorgeschriebene Notbetreuung wird nur in den Grundschulen abgesichert.
- Der Wechselunterricht findet unter der Berücksichtigung des aktuellen Inzidenzwertes statt:
2. Selbsttestpflicht der SchülerInnen zur Teilnahme am Präsenzunterricht
Bereits ab dem 19. April dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nur noch betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben. Die Selbsttestung hat Zuhause zu erfolgen, und darf nicht länger als 24h vor Unterrichtsbeginn zurückliegen.
Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Die SchülerInnen müssen, bevor sie die Schule betreten dürfen, jeweils am Montag und Donnerstag ein negatives Testergebnis, durch eine ausgefüllte Bescheinigung, vorweisen!
Unsere aktualisierte Teststrategie finden Sie hier:
2.1 Wie kommen Sie an die Tests?
Vom 27.04.-30.04.21 können unsere SchülerInnen oder deren Sorgeberechtigte, in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr – keine vorherige Terminabsprache notwendig, die Selbsttest (10 Stück) samt aller notwendiger Formulare und Bescheinigungen in der Schule abholen! Sofern die SchülerInnen oder Sorgeberechtigten eine Vollmacht (3-Zeiler) anderer Sorgeberechtigten vorlegen, können die Bevollmächtigten Tests anderer SchülerInnen entgegennehmen und aushändigen.S
Sie erhalten folgende Dokumente:
- Anleitung zum Test (alternativ ist folgendes Video hilfreich: Anleitungsvideo)
- Bescheinigung zum negativen Testergebnis (belegt einen durchgeführten negativen Selbsttest durch Unterschrift der Sorgeberechtigten, vorzulegen am 03.05.21 und 06.05.21)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zum Selbsttest in der Schule(freiwillige Abgabe bis spätestens 05.05.21)
- Erklärung zur Ausgabe der Selbsttests (ausgefülltes Exemplar bis spätestens 03.05.21 in der Schule abgeben, 1h Unterrichtsstunde)
Sollte keine Bescheinigung, unterzeichnet durch die Sorgeberechtigten, vorliegen, werden die SuS der Schule verwiesen. Dementsprechend müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie die Tests und Bescheinigungen vor dem 03.05.21 in der Schule abholen!
3. Unterricht ab dem 03.05.2021 – Hinweise
vorab als Download:
3.1 Unterrichtsangebot
Klärung A- und B- Woche
- A-Woche: Kurse 7.1 und 7.4, JGS 8 und 10 im Präsenzunterricht
- B-Woche: 7.2 und 7.3, JGS 9 und 10 im Präsenzunterricht
- Beginn ab 03.05.2021 mit einer A- Woche
- jeweils 8 Kurse im Präsenzunterricht
Praktika und BOT finden weiterhin nicht statt!
- SuS werden an entsprechenden Praktikumstagen in der Schule beschult
- an den BOT Tagen findet Unterricht nach Konzept der Teamkonferenzen JGS 7-8 statt
- an den PL Tagen findet Unterricht nach Konzept der Teamkonferenz JGS 9 statt
3.2 Stundenplan
- Stundenpläne: A/B Wochenpläne – es gelten die Pläne vom 15.03.21
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Entfall von Ganztagsangeboten
3.3 Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen
- SchülerInnen im Distanzlernen erhalten Aufgaben digital über die Schulcloud oder analog im Präsenzunterricht
- Entfälle von Unterricht im Präsenzunterricht, verursacht durch Quarantäne von Lehrkräfte, werden ebenfalls durch Aufgaben in der Schulcloud nachgeholt.
- SchülerInnen haben die Pflicht, die Aufgaben in der Cloud zu bearbeiten!
3.4 Risikogruppen / Krankheit
SchülerInnen
In der den Schulen vorliegenden Ergänzung des Rahmenhygieneplans wird ausgeführt, dass:
- auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen der Schulpflicht unterliegen und dass eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich ist.
- eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen/unterricht.
Krankmeldungen
- Krankheitsfälle sind stets zu melden!
- Sollten verdächtigte Symptome bzgl. Corona auftreten bzw. ein positiver Test vorliegen, ist in jedem Falle die Schule und das Gesundheitsamt zu informieren.
Informationspflicht
- Hinweise, Neuigkeiten und Änderungen sind stets über die Homepage einsehbar. Diese ist in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, aufzusuchen.
3.5 Leistungsbewertung
Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn
- dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und
- eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note
gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung