Projekte

Abstandsregeln, Maskenpflicht

  • Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, den 4. April 2022.
  • Maskenpflicht
    • Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gilt, dass alle Fahrgäste eine FFP2-Maske zu tragen haben.
    • Bei der Schülerbeförderung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend.
    • Ansonsten entfällt ab Montag, den 4. April 2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherlinnen.
    • SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal dürfen freiwillig weiterhin eine Maske tragen.

Testkonzept Schule

Das Testkonzept Schule mit Stand vom 7. März 2022 ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:

  • SchülerInnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummern 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html) führen können, dürfen:
    • von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den B. April 2022 (Beginn der Osterferien),
    • von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien)
    • weiterhin das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal in der Woche am Montag, Mittwoch und Freitag - eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen.
  • In der Schule Tätige, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummer 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung führen können, dürfen:
    • von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 8. April 2022,
    • von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien)
    • das Schulgelände nur betreten, wenn sie arbeitstäglich eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen AntigenSchnelltest (Selbsttest) oder einen anderen Test auf das Coronavisrus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen.
    • Die dafür erforderlichen Selbsttests geben die Schulen aus ihren Beständen aus.
  • Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie BesucherInnen entfällt ersatzlos.

Schulleitung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,

hilfe ukraine beitragsbildwenn auch Sie aufgrund der aktuellen Situation Kinder aus der Ukraine unterstützen möchten, können Sie bei uns bis zum nächsten Freitag (11.03.2022) Sachspenden abgeben.

Dringend benötigt werden unter anderem:

  • saisongerechte Kleidung (insbesondere Kinderkleidung)
  • Kinderspielzeug
  • Hygieneartikel (auch Windeln und Feuchttücher)

Ihre Sachspenden können Sie jederzeit von 8.00 – 15.00 Uhr in der BOS Kirchmöser bei der Schulsozialarbeiterin Frau Hansmann im Raum 0.17. abgeben.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung: hansmann@bos-kirchmoeser.de

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Das Ministerium erlässt ab dem 07.03.2022 folgende Regelungen:

Testkonzept

Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für SchülerInnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, am Montag, Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche, eine allgemeine Testpflicht. Zum Nachweis eines negativen Selbsttests ist folgende Bescheinigung zu verwenden.

Geimpfte und genesene SchülerInnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.

Maskenpflicht

Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine FFP-2-Maske zu tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (§ 17 Abs. 1 der 3.  SARS-CoV-2-EindV). Im Innenbereich der Schule tragen alle SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal eine medizinische Maske. Im Außenbereich der Schule können sich alle SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal ohne Maske aufhalten. BesucherInnen tragen im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske. (§ 24 Abs. 4 der 3.  SARS-CoV-2-Eind I)

SchülerInnen, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, soll nach Maßgabe verfügbarer Mittel eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte medizinische Maske ausgegeben werden, soweit anderweitig kein Ersatz geschaffen werden kann.

Ausnahmen

Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten gemäß $ 4 der 3.  SARS-CoV-2-EindV:

  • für Gehörlose und schwerhörige Menschen, die sie begleitenden bzw. mit ihnen kommunizierenden Personen;
  • für Personen, denen die Verwendung einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist;
    • dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
  • für alle Schüler/-innen gemäß § 24 Abs. 4 der 3. SARS-CoV-2-EindV
    • im Außenbereich der Schule,
    • während des Sportunterrichts,
    • beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird,
    • während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte.

Fernbleiben vom Unterricht

Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle SchülerInnen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für SchülerInnen bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich. 

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

aufgrund der kurzfristig festgestellten Dienstuntauglichkeiten der Kolleginnen Köthe/Östreicher müssen ab dem 14.02.22 schulorganisatorische Änderungen vorgenommen werden.

Unterrichtsorganisation

Es fehlen 18h Englisch, 10h Biologie sowie weitere Stunden für die Praxislernbetreuung und Kursleitung. Im Schulamt wurde der Bedarf bereits angezeigt, es besteht allerdings kaum Hoffnung auf schnellen Ersatz. Demnach verfahren wir nach dem traditionellen Ansatz: „Gleiche Anzahl von Fachunterricht für alle Schülerinnen und Schüler!“.

Wir haben Ihnen sämtliche Änderungen im folgenden Schreiben zusammengefasst:

Darin finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sachverhalten:

  • Änderungen an der Stundentafel
  • personelle Zuordnungen
  • Kursleitungswechsel
  • geänderte Stundenpläne (gültig ab dem 14.02.22)
  • offener Beginn
  • Teststrategie

Ausblick

Die getroffenen organisatorischen Änderungen bleiben wirksam, bis uns vom Schulamt personeller Ersatz zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren bitten wir Sie, Ihre Kinder für den kommenden Montag (14.02.22) vorzubereiten. Schauen Sie sich bitte die aktualisierten Stundenpläne und den Vertretungsplan an.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

Aufgrund  §  24  der  2.  SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  ist  ab  dem  10.  Februar  2022  an  allen Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen  anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.

Ausnahmen  davon  gelten  gemäß  §  6  Abs.  2  der  SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  nur  für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und für  genesene  Personen  nach  §  2  Nummer  4  der  COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung.

Dennoch sind auch geimpfte und genesene SchülerInnen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.

Am 11.02.22 erhalten alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 in der 1. Unterrichtstunde neue Testskits und eine aktualisierte Bescheinigung. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 erhalten diese am Montag, bis dahin behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit.

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können