100 Jahre Schule West

Liebe Sorgeberechtigte,

Frau Mannigel und Herr Stöhr haben heute die SuS der JGS 10 über die Testpflicht ab dem 19.04.2021 und zum Absolvieren der Prüfungen belehrt und ihnen folgende Dokumente ausgehändigt:

Des Weiteren erhalten die SuS einen verschlossenen Umschlag mit 10 Selbsttests für die Testung zu Hause.

weitere Belehrungen:

  • Die Bescheinigung zum negativen Testergebnis wird ab dem 19.04.2021 jeweils montags und donnerstags in der ersten Unterrichtsstunde unaufgefordert vorgezeigt.
  • Vor der Deutschprüfung am 15.04.2021 (Beginn 9.30) ist ebenfalls verpflichtend eine Bescheinigung vorzuzeigen!
  • Sollte keine Bescheiniung, unterzeichnet durch die Sorgeberechtigten, vorliegen werden die SuS der Schule verwiesen. Ausnahme: Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Selbsttestung liegt vor, dann Selbsttestung in der Schule möglich.

Detaillierte Informationen zur Teststrategie der BOS Kirchmöser finden Sie als Download:

Schulleitung

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