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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
Mit der am 11. August 2020 von der Brandenburger Landesregierung verabschiedeten aktualisierten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde rechtlich verbindlich festgelegt, dass in Innenräumen von Schulen, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen im Essensraum - außer im Unterricht - Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Pflicht unterliegen.
Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind lediglich:
- Gehörlose und schwerhörige Menschen,
- Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
- Dies ist jedoch in geeigneter Weise, in Form eines ärztlichen Attests, glaubhaft zu machen.
Wir bitten Sie daher, alle am Schulbetrieb beteiligten Personen bei der Umsetzung der oben genannten Umgangsverordnung zu unterstützen.
Sollte Ihr Kind die Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, kann es sich im Sekretariat unserer Schule eine Behelfsmaske beschaffen. Diese muss nicht zurückgegeben werden. Leider sind unsere Vorräte knapp bemessen und nur in Ausnahmefällen auszuhändigen.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Fälle von wiederholten Maskenverweigerungen dem Gesundheitsamt und dem Schulamt Brandenburg melden müssen.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
J.P. Gruhn – Oberschulrektor
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Informationen an Sorgeberechtigte - Unterricht ab 10.08.20
Liebe Sorgeberechtigte,
Weil die Infektionsschutzmaßnahmen gewirkt haben, ist der Regelbetrieb an den Schulen nach gegenwärtigem Stand des Infektionsgeschehens möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Regelbetrieb meint die planmäßige Organisation von Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen entsprechend der regulären Stundentafel.
Das heißt, dass Sie Ihre Kinder wieder verlässlich jeden Tag zur Schule schicken können.
Einige zusätzliche Unterrichtsangebote, bspw. Arbeitsgemeinschaften oder ganztagsschulische Angebote, werden im Schuljahr 2020/2021 nur eingeschränkt oder unter Umständen auch (zunächst) noch nicht organisiert werden können. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis.
Bestimmte Rahmenbedingungen sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden:
- Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss, wenn es den Schülerverkehr nutzt.
- Sie entscheiden über den Schulbesuch, wenn ein Arzt attestiert, dass ihre Kinder oder andere Angehörige Ihres Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, lassen Sie sie bitte solange zu Hause, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind. Und bitte entschuldigen Sie Ihr Kind in der Schule.
Am Ende des Schuljahres 2019/2020 haben die Lehrkräfte für jede Klasse eine Dokumentation der nicht oder nur eingeschränkt vermittelten Lerninhalte erstellt. Des Weiteren wird zum Beginn des Schuljahres 2020/21 ergänzend eine individuelle Lernausgangslage in allen Jahrgangsstufen erhoben. Bis Ende August 2020 wird aufgrund der Dokumentation und der Ergebnisse der Erhebung der Lernausgangslage entschieden, ob optionale schulische Angebote notwendig sind und organisiert werden müssen.
Schulbesuch der Schüler/innen, die einer Risikogruppe zugehören
Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.
Da auch SchülerInnen, die einer Risikogruppe angehören grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen, muss im Einzelfall durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.
Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen SchülerInnen erhalten ein Angebot im Distanzlernen/-unterricht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit Bezug darauf hingewiesen, dass für SchülerInnen, deren Haushaltsangehörige einer Risikogruppe zugehören, entsprechendes ebenfalls gelte.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen zeitweilig nicht am Präsenzunterricht im Regelbetrieb teilnehmen sollte, bitte wir Sie, sich ärztlich beraten zu lassen, ob dies medizinisch auch tatsächlich erforderlich ist.
Weitere Hinweise
Im unteren Schreiben geben wir Ihnen weitere Hinweise zu folgenden Punkten:
- Regelbetrieb
- Teststrategie
- Risikogruppen
- Lernausgangslage
- Leistungsbewertung
- Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen und Schulfahrten
- Distanzlernen (Homeschooling)
Ablauf der 1. Schulwoche, 10.08. - 14.08.2020
- pro Unterrichtstag 4h – Beginn 8.25 / Ende 12.00 Uhr
- in den Fächern DE, MA, ENG jeweils die 1-2h Vorbereitung auf die Lernausgangslage, 3-4h Bearbeiten der Lernausgangslage
-
- fertige Schüler verbleiben im Raum
- LAL keine schriftliche Arbeit, daher keine Bewertung
- in den anderen Fächern geregelter Unterricht bzw. Projekt
- PL nur noch ein Tag pro Kurs zur Vorbereitung
- Anfertigung von Deckblättern als Hausaufgabe
- im Fokus: Besprechung der Termine, Unterlagen, Anlegen des PL und Jahresarbeitshefters
Mit freundlichen Grüßen
J.P. – Gruhn Oberschulrektor der BOS Kirchmöser
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Liebe Sorgeberechtigte,
am Mittwoch, den 17.06.2020 um 18.00 Uhr, findet die erste Elternversammlung für die neuen zukünftigen 7. Klassen in unserer Schule statt. Die Einladungen haben Sie bereits schriftlich per Post erhalten. Es erwarten Sie Informationen zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Unterrichtszeiten und Unterrichtsorganisation
- Klassen- und Kurseinteilungen
- Ablauf der Berufsorientierung
- Ablauf der Kennenlernwoche
- Organisatorisches
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich bereits einige Minuten vor 18.00 Uhr auf dem Schulhof einzufinden. Dort werden Sie über Informationsaufsteller über die Kurszuweisung Ihres Kindes informiert. Daraus ergibt sich dann der oder die jeweilige KurslehrerIn und der Raum, in dem die Elternversammlung stattfinden wird.
Übersicht:
- Kurs 7.1 - Kurslehrerin Frau Höppner - Raum 1.22 (1. Etage)
- Kurs 7.2 - Kurslehrerin Frau Budick - Raum 1.19 (1. Etage)
- Kurs 7.3 - Kurslehrerin Herr Freiwald - Raum 1.03 (1. Etage)
- Kurs 7.4 - Kurslehrerin Frau Schmidt und Frau Forni - Raum 1.25 (1. Etage)
Des Weiteren erhalten Sie während der Elternversammlung eine ausführliche Informationsmappe mit allen wichtigen Unterlagen für den Schulstart. Sollten Sie im Vorfeld bereits einen Blick in diese Informationsmappe werfen wollen, empfehlen wir Ihnen den folgenden Download:
Drucken Sie die Informationsmappe nicht selbst aus - Sie erhalten diese während der Elternversammlung!
Die Schulleitung der BOS Kirchmöser wünscht Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen Schulstart in der Sekundarstufe I.
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Liebe Sorgebrechtigte,
am heutigen Montag, den 08.06.20, findet die Zensurenkonferenz der Jahrgangstufe 10 statt. In dieser werden alle Jahresnoten und Prüfungsnoten begutachtet und anschließend die Abschlüsse unserer SchülerInnen berechnet. Die Ergebnisse werden den SchülerInnen am Dienstag, den 09.06.20, in Form einer schriftlichen Mitteilung ausgehändigt.
Hier der organisatorische Ablauf.
- Ausgabe der schriftlichen Mitteilungen: 09.06.2020 – 10.25 Uhr
- 10/1 – Raum 0.13 - Frau Höppner
- 10/2 – Raum 0.05 - Frau Budick
- 10/3 – Raum 0.17 - Frau
Des Weiteren weisen wir Sie auf folgenden Sachverhalt hin:
"Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Eltern zusätzlich eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung um Note zu verbessern) in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich der Wochenstundentafel beantragen, nicht jedoch in dem Fach der mündlichen Prüfung gemäß Absatz 1 Nummer 4. Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 beantragt werden, wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann. Der Antrag ist nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Abs. 4 bis zu einem vom Prüfungsausschuss festgelegten Termin zu stellen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss."
Auf eventuelle freiwillige Zusatzprüfungen zur Verbesserung des Abschlusses werden die SchülerInnen von uns schriftlich in Kenntnis gesetzt!
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Liebe Mütter, liebe Väter, liebe Sorgeberechtigte,
die Corona-Pandemie hat das wirtschaftliche Leben erheblich verändert. Jetzt fragen sich viele Jugendliche und Eltern, ob es sinnvoll ist, eine Ausbildung zu beginnen. In diesem Eltern-Ratgeber geben wir Tipps für den Berufseinstieg.
Die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit - Frau Heinrich