Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Aufgrund § 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist ab dem 10. Februar 2022 an allen Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.
Ausnahmen davon gelten gemäß § 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nur für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung.
Dennoch sind auch geimpfte und genesene SchülerInnen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.
Am 11.02.22 erhalten alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 in der 1. Unterrichtstunde neue Testskits und eine aktualisierte Bescheinigung. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 erhalten diese am Montag, bis dahin behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit.