Liebe Sorgeberechtigte,
es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 19.01.22.
1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie
medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
- für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
- die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
- die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 19.01.22)
Informationen - Update
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
- die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 19.01.22 zu stellen
- die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
- das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:
- sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
- Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
- eine Begründung muss nicht erfolgen
Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!
Lernstoffversorgung
- ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
- Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
- eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
- zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung
Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!
Schulleitung