Mitwirkung

Abstandsregeln, Maskenpflicht

  • Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, den 4. April 2022.
  • Maskenpflicht
    • Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gilt, dass alle Fahrgäste eine FFP2-Maske zu tragen haben.
    • Bei der Schülerbeförderung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend.
    • Ansonsten entfällt ab Montag, den 4. April 2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherlinnen.
    • SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal dürfen freiwillig weiterhin eine Maske tragen.

Testkonzept Schule

Das Testkonzept Schule mit Stand vom 7. März 2022 ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:

  • SchülerInnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummern 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html) führen können, dürfen:
    • von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den B. April 2022 (Beginn der Osterferien),
    • von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien)
    • weiterhin das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal in der Woche am Montag, Mittwoch und Freitag - eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen.
  • In der Schule Tätige, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummer 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung führen können, dürfen:
    • von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 8. April 2022,
    • von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien)
    • das Schulgelände nur betreten, wenn sie arbeitstäglich eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen AntigenSchnelltest (Selbsttest) oder einen anderen Test auf das Coronavisrus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen.
    • Die dafür erforderlichen Selbsttests geben die Schulen aus ihren Beständen aus.
  • Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie BesucherInnen entfällt ersatzlos.

Schulleitung

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