Mitwirkung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

Aufgrund  §  24  der  2.  SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  ist  ab  dem  10.  Februar  2022  an  allen Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen  anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.

Ausnahmen  davon  gelten  gemäß  §  6  Abs.  2  der  SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  nur  für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und für  genesene  Personen  nach  §  2  Nummer  4  der  COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung.

Dennoch sind auch geimpfte und genesene SchülerInnen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.

Am 11.02.22 erhalten alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 in der 1. Unterrichtstunde neue Testskits und eine aktualisierte Bescheinigung. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 erhalten diese am Montag, bis dahin behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit.

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