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Praxislernen

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Hier finden Protokolle, Formulare und sämtliche Konzepte unserer Schule. Alles kostenlos zum herunterladen.

Willkommen in der BOS Kirchmöser

2023 Berufswahl SIEGEL Wir freuen uns, dass Sie und Ihr Kind sich für eine ausgezeichnete Schule interessieren - ausgezeichnet mit dem Prädikat: „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“ im Land Brandenburg. Laudatio des Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e.V.

„Die Berufsorientierte Schule Kirchmöser bietet ihren Schülerinnen und Schüler sehr viel Praxiserfahrung mit individueller Begleitung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf dem Praxislernen in Werkstätten und Betrieben. Das Projekt „Fit for Life“ für die Jahrgänge 7 und 8 vermittelt die Schule gemeinsam mit ihren externen Partnern ihren Schülerinnen und Schülern berufsbezogene Praxiserfahrungen und unterstützt sie bei der Entwicklung von sozialen Kompetenzen. Die Schule beeindruckt vor allem durch ein professionelles und engagiertes Kernteam von BO-Verantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, die Berufliche Orientierung als ein zentrales Anliegen der Schule sieht“

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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Mit der am 11. August 2020 von der Brandenburger Landesregierung verabschiedeten aktualisierten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde rechtlich verbindlich festgelegt, dass in Innenräumen von Schulen, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen im Essensraum - außer im Unterricht - Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

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Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Pflicht unterliegen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind lediglich:

  • Gehörlose und schwerhörige Menschen,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
    • Dies ist jedoch in geeigneter Weise, in Form eines ärztlichen Attests, glaubhaft zu machen.

Wir bitten Sie daher, alle am Schulbetrieb beteiligten Personen bei der Umsetzung der oben genannten Umgangsverordnung zu unterstützen.

Sollte Ihr Kind die Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, kann es sich im Sekretariat unserer Schule eine Behelfsmaske beschaffen. Diese muss nicht zurückgegeben werden. Leider sind unsere Vorräte knapp bemessen und nur in Ausnahmefällen auszuhändigen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Fälle von wiederholten Maskenverweigerungen dem Gesundheitsamt und dem Schulamt Brandenburg melden müssen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 J.P. Gruhn – Oberschulrektor

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