Praxislernen

Informationen an Sorgeberechtigte - Unterricht ab 10.08.20

Liebe Sorgeberechtigte,

Weil die Infektionsschutzmaßnahmen gewirkt haben, ist der Regelbetrieb an den Schulen nach gegenwärtigem Stand des Infektionsgeschehens möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Regelbetrieb meint die planmäßige Organisation von Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen entsprechend der regulären Stundentafel.

Das heißt, dass Sie Ihre Kinder wieder verlässlich jeden Tag zur Schule schicken können.

Einige zusätzliche Unterrichtsangebote, bspw. Arbeitsgemeinschaften oder ganztagsschulische Angebote, werden im Schuljahr 2020/2021 nur eingeschränkt oder unter Umständen auch (zunächst) noch nicht organisiert werden können. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis.

Bestimmte Rahmenbedingungen sind von besonderer Bedeutung dafür, dass die Erfolge bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht aufs Spiel gesetzt werden:

  • Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss, wenn es den Schülerverkehr nutzt.
  • Sie entscheiden über den Schulbesuch, wenn ein Arzt attestiert, dass ihre Kinder oder andere Angehörige Ihres Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, lassen Sie sie bitte solange zu Hause, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind. Und bitte entschuldigen Sie Ihr Kind in der Schule.

Am Ende des Schuljahres 2019/2020 haben die Lehrkräfte für jede Klasse eine Dokumentation der nicht oder nur eingeschränkt vermittelten Lerninhalte erstellt. Des Weiteren wird zum Beginn des Schuljahres 2020/21 ergänzend eine individuelle Lernausgangslage in allen Jahrgangsstufen erhoben. Bis Ende August 2020 wird aufgrund der Dokumentation und der Ergebnisse der Erhebung der Lernausgangslage entschieden, ob optionale schulische Angebote notwendig sind und organisiert werden müssen.

Schulbesuch der Schüler/innen, die einer Risikogruppe zugehören

Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.

Da auch SchülerInnen, die einer Risikogruppe angehören grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen, muss im Einzelfall durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.

Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen SchülerInnen erhalten ein Angebot im Distanzlernen/-unterricht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit Bezug darauf hingewiesen, dass für SchülerInnen, deren Haushaltsangehörige einer Risikogruppe zugehören, entsprechendes ebenfalls gelte.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen zeitweilig nicht am Präsenzunterricht im Regelbetrieb teilnehmen sollte, bitte wir Sie, sich ärztlich beraten zu lassen, ob dies medizinisch auch tatsächlich erforderlich ist.

Weitere Hinweise 

Im unteren Schreiben geben wir Ihnen weitere Hinweise zu folgenden Punkten:

  • Regelbetrieb
  • Teststrategie
  • Risikogruppen
  • Lernausgangslage
  • Leistungsbewertung
  • Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen und Schulfahrten
  • Distanzlernen (Homeschooling)

Ablauf der 1. Schulwoche, 10.08. - 14.08.2020

  • pro Unterrichtstag 4h – Beginn 8.25 / Ende 12.00 Uhr
  • in den Fächern DE, MA, ENG jeweils die 1-2h Vorbereitung auf die Lernausgangslage, 3-4h Bearbeiten der Lernausgangslage
    • fertige Schüler verbleiben im Raum
    • LAL keine schriftliche Arbeit, daher keine Bewertung
  • in den anderen Fächern geregelter Unterricht bzw. Projekt
  • PL nur noch ein Tag pro Kurs zur Vorbereitung
    • Anfertigung von Deckblättern als Hausaufgabe
    • im Fokus: Besprechung der Termine, Unterlagen, Anlegen des PL und Jahresarbeitshefters

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Mit freundlichen Grüßen

J.P. – Gruhn Oberschulrektor der BOS Kirchmöser

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