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Liebe Sorgeberechtigte,
in Vorbereitung auf das Schuljahr 2021/2022 arbeitet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Programm des Bundes - aber auch darüber hinaus - an verschiedenen Maßnahmen, die auf der einen Seite die pandemiebedingt eingetretenen Lernrückstände bei Ihren Kindern zu reduzieren und auf der anderen Seite den Jugendlichen der Abschlussklassen faire Rahmenbedingungen für das Erreichen ihrer Schulabschlüsse gewährleisten sollen.
Grundlage für die zu erarbeitenden Maßnahmen sind systematische Lernstandserhebungen mit geeigneten Testmaterialien und Diagnoseinstrumenten. Daher ist auch im Schuljahr 2021/2022 geplant, dass in den ersten Unterrichtswochen die Erhebung der Lernausgangslage in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1 erfolgt. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sollen dann nicht nur gezielt für den Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern und Kernkompetenzen eingesetzt werden, sondern auch in die Umsetzung und Weiterentwicklung schulischer Zielsetzungen an den Schulen einfließen.
Im Zusammenhang mit dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundes werden unter Nutzung vorhandener Strukturen und bereits bestehender Programme in Brandenburg, zusätzliche in den Sommerferien Angebote geschaffen, um pandemiebedingte Lernrückstände aufzuholen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder schulformunabhängig unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern durchführen.
Die Ferienangebote der Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden in einem landesweiten elektronischen Verzeichnis unter www.ferienangebote-brandenburg.de ab dem 26. Mai 2021 veröffentlicht. Darüber hinaus steht eine Telefonhotline unter der Nummer 0331-813 202 69 täglich von Mo-Fr von 10:00 -16:00 Uhr für alle Anfragen von Ihnen zur Verfügung. Im Vordergrund der Angebote in den Ferien und begleitend im Schuljahr steht dabei das Schaffen von Lerngelegenheiten in Form von Projekten, von praktischen, künstlerischen, musischen, sportlichen Aktivitäten u.a. zur Förderung von individuellen Interessen, Motivationen und Kompetenzen sowie des sozialen Miteinanders der Kinder und Jugendlichen.
Auch für die Prüfungen in der zukünftigen Jahrgangsstufe 10 sind entsprechende Maßnahmen geplant. Die Prüfungsschwerpunkte werden bereits im Vorfeld konkretisiert und es werden Aufgaben entwickelt, um den Jugendlichen nicht nur faire Bedingungen, sondern auch ein im Vergleich zu anderen Jahrgängen anerkannten Schulabschluss zu gewährleisten.
Mit diesen geplanten Maßnahmen ist es möglich, dass die vorhandenen Lernrückstände kompensiert werden können. Gewohnte soziale Strukturen, wie der Klassenverband, spielen dabei eine wichtige Rolle, um auch die sozialen und kommunikativen Kompetenzen in einem für Ihre Kinder gewohnten Umfeld zu stärken. Daher bitte ich Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu überlegen, ob Sie einen Antrag auf freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe stellen wollen.
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie berücksichtigen:
- dass alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen durch das pandemiebedingte Aussetzen des Präsenzunterrichts betroffen waren. Somit war die Lern- und Leistungsentwicklung für alle Schülerinnen und Schüler nicht umfänglich gewährleistet und führte zu besonderen Belastungen.
- dass mit der Wiederholung der Jahrgangsstufe Ihr Kind sein gewohntes soziales Umfeld (Klassenverband) verliert
- dass mit der Wiederholung sich zwangsläufig die Schulzeit für Ihr Kind verlängert,
- dass das Land, wie oben beschrieben, umfängliche Maßnahmen ergreift, sodass Ihr Kind in seiner regulären Jahrgangsstufe entsprechend gefördert werden kann.
Sofern Sie eine Wiederholung der Jahrgangsstufe für Ihr Kind in Erwägung ziehen, bitte ich um Beachtung, dass auf der Grundlage des § 59 Absatz 5 BbgSchuG die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung, vorrangig für Schülerinnen und Schüler besteht, die einen angestrebten Abschluss anders nicht erreichen können. Das bedeutet, dass auch Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen können, die sich nicht in abschluss- oder übergangsrelevanten Jahrgangsstufen befinden. Einen entsprechenden Antrag auf freiwillige Wiederholung sollten Sie bis zum 04. Juni 2021 an die Schule Ihres Kindes stellen, sodass die Klassenkonferenz ein Votum erarbeiten kann. Nutzen Sie hierfür das unten anhängende Formular.
Bei der Erstellung des Votums der Klassenkonferenz zur freiwilligen Wiederholung einer Jahrgangsstufe werden wir insbesondere folgende Kriterien bzw. Fragen berücksichtigen:
- Wie ist die bisherige Lernbereitschaft und Motivation der Schülerin/des Schülers?
- Ist der Förderbedarf signifikant höher als der der anderen Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe?
- Droht sich der Abstand zur übrigen Lerngruppe beim Verbleib in der Lerngruppe zu vergrößern oder besteht die Erwartung, dass er bei Normalisierung des Unterrichts und Einsatz der unterstützenden Maßnahmen verringert werden kann?
- Ist eine Verbesserung des Schulabschlusses bei der Wiederholung realistischerweise zu erwarten?
- Kann die Schule besondere Förderung in versetzungs- bzw. abschlussrelevanten Fächern anbieten, in denen die Leistungen nur schwach ausreichend oder schlechter sind?
- Begründung der Antragsteller (z.B. besonders belastende familiäre Situation [z.B. Corona-Infektionen im Haushalt der Schülerin/des Schülers])
Die Entscheidungen zu Ihren Anträgen werden am 14.06.21 in den jeweiligen Klassenkonferenzen getroffen und Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Sollte die Anzahl der freiwilligen Wiederholungen unsere Kapazitäten überschreiten, entscheidet die Schulaufsicht über die Anträge auf der Grundlage der Voten über die freiwillige Wiederholung i.V.m. § 11 BiGEV, ggf. auch verbunden mit einem Wechsel an eine andere Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat uns soeben darüber informiert, dass ab 10. Mai 2021 für die Schulen im Land Brandenburg die Möglichkeit besteht, die Maßnahmen der beruflichen Orientierung im Rahmen von INISEK wiederaufzunehmen. Wir haben mit unseren Kooperationspartnern Rücksprache gehalten, um zu prüfen, inwiefern eine Umsetzung von geplanten bzw. verschobenen Projekten im verbleibenden Schuljahr möglich ist.
Die Ergebnisse der Gespräche haben uns veranlasst, die Maßnahmen zur Berufsorientierung wiederaufzunehmen. Die damit organisatorischen Änderungen entnehmen Sie vorab folgender Anlage:
Die darin enthaltenen Schreiben erhalten unsere SchülerInnen in dieser bzw. nächster Woche im Präsenzunterricht.
Des Weiteren weisen wir die Sorgeberechtigten und SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 darauf hin, dass ab dem 25.05.21 wieder dauerhafter Präsenzunterricht stattfindet.
Bis dahin gilt weiterhin die A- und B-Wochenregelung.
Angebote zur Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
Unter normalen Bedingungen würde im Mai ein Elternabend, in Zusammenarbeit mit Frau Heinrich von der Bundesagentur für Arbeit, stattfinden. Da dies aufgrund der besonderen Umstände zur Zeit nicht möglich ist, stellen wir Ihnen eine kurze Präsentation zur Verfügung. Diese enthält Informationen, Angebote und Kontaktdaten zur Berufswahl und -beratung. Sofern Sie eine gesonderte Beratung wünschen, können Sie vom angehängten Anmeldeformular Gebrauch machen.
Schulleitung
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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Konsultation Mathematik
Unsere SchülerInnen haben während der unterrichtsfreien Zeit die Möglichkeit, freiwillig individuelle Konsultationstermine, in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Mathematik, zu buchen.
Die freiwilligen Konsultationen finden in der Schule an folgenden Tagen statt:
- Mittwoch, den 12.05.2021, in der Zeit von 8:25 - 12:00 Uhr
- Donnerstag, den 20.05.2021, in der Zeit von 8:25 - 12:00 Uhr
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung per Mail bis spätestens 07.05.21 an:
- Frau Goldammer: goldammer@bos-kirchmoeser.de
- oder Frau Kuhlmey: kuhlmey@bos-kirchmoeser.de
In der Anmeldung ist der Name des Schülers, der Wunschtermin und das Thema anzugeben. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung zum endgültigen Termin durch die jeweilige Lehrerin .
Zum Termin ist ein eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Schnelltests vorzulegen!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen und Euch gern zur Verfügung.
Schulleitung
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Liebe Sorgeberechtigten, liebe SchülerInnen,
derzeit befindet sich die gesamte Jahrgangsstufe 10 in Quarantäne. Da uns verschiedene Quarantänezeiträume gemeldet wurden ergehen zur weiteren Unterrichts- und Prüfungsplanung folgende Beschlüsse:
- Die mündlichen Prüfungen im Fach Englisch finden vom 05.05 - 11.05.21 statt! Die jeweiligen Termine sind der unteren Anlage zu entnehmen!
- Die Konsultationen zu den mündlichen Prüfungen finden am 30.04.21 digital in der Schul-Cloud statt. Informationen sind in euren Kursen innerhalb der Schul-Cloud hinterlegt.
- In der Zeit vom 03.05. - 04.05.21 verbleiben die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 im Distanzunterricht und nutzen die Zeit zur Prüfungsvorbereitung.
- Am 12.05.21 findet die Nachschreibeprüfung im Fach Englisch statt. SchülerInnen, die aufgrund einer Erkrankung oder anderen Gründen am 20.04 entschuldigt an der Prüfung nicht teilnehmen konnten, sind verpflichtet am 12.05.21 an der Prüfung teilzunehmen. Beginn der Prüfung ist um 9.30 Uhr. SchülerInnen, die die schriftlichen Englischprüfung bereits absolviert haben, erhalten am 12.05.21 unterrichtsfrei.
Nachschreibetermine der schriftlichen Prüfungen
- Englisch: 12.05.21 - 9.30 Uhr
- Deutsch: 19.05.21 - 9.30 Uhr
- Mathematik: 04.06.21 - 9.30 Uhr (Termin der generellen Prüfung: 21.05.21 - 9.30 Uhr)
Einen gesamten Überblick mit weiteren Informationen, beispielsweise Termine zur Bekanntgabe der Noten, Wahl von Zusatzprüfungen usw, finden Sie in der folgenden Anlage:
Schulleitung
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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Ministerpräsident Woidke zeigte am 25.04.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 03. Mai auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder öffnen. Zunächst sei auch für diese Schulen Unterricht im Wechselmodell geplant.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells an der BOS Kirchmöser geschildert.
1. Grundsätze Wechselmodell
- Es wird anteiliger Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen etabliert.
- Es erfolgt ein stetiger Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen (A- und B-Woche).
- Im Grundsatz wird eine Halbierung der Schülerzahl angestrebt, um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren und ggf. Quarantänemaßnahmen zu erleichtern. Aus diesem Grund, wird nur Kursunterricht angeboten, Klassenunterricht entsprechend in Kursunterricht umgewandelt.
- Ziel ist es, den Unterricht in größtmöglichen Umfang in Präsenz anzubieten.
- Ganztagsangebote und Unterricht an außerschulischen Lernorten (Praktika/BOT) hingegen entfallen weiterhin.
- An den Praxistagen (BOT, Praxislernen) werden die SchülerInnen an der BOS beschult.
- Die Schule stellt dabei sicher, dass die SuS gemäß dem schulinternen Curriculum im Präsenz- und Distanzunterricht begleitet werden.
- Eine vorgeschriebene Notbetreuung wird nur in den Grundschulen abgesichert.
- Der Wechselunterricht findet unter der Berücksichtigung des aktuellen Inzidenzwertes statt:
2. Selbsttestpflicht der SchülerInnen zur Teilnahme am Präsenzunterricht
Bereits ab dem 19. April dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nur noch betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben. Die Selbsttestung hat Zuhause zu erfolgen, und darf nicht länger als 24h vor Unterrichtsbeginn zurückliegen.
Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Die SchülerInnen müssen, bevor sie die Schule betreten dürfen, jeweils am Montag und Donnerstag ein negatives Testergebnis, durch eine ausgefüllte Bescheinigung, vorweisen!
Unsere aktualisierte Teststrategie finden Sie hier:
2.1 Wie kommen Sie an die Tests?
Vom 27.04.-30.04.21 können unsere SchülerInnen oder deren Sorgeberechtigte, in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr – keine vorherige Terminabsprache notwendig, die Selbsttest (10 Stück) samt aller notwendiger Formulare und Bescheinigungen in der Schule abholen! Sofern die SchülerInnen oder Sorgeberechtigten eine Vollmacht (3-Zeiler) anderer Sorgeberechtigten vorlegen, können die Bevollmächtigten Tests anderer SchülerInnen entgegennehmen und aushändigen.S
Sie erhalten folgende Dokumente:
- Anleitung zum Test (alternativ ist folgendes Video hilfreich: Anleitungsvideo)
- Bescheinigung zum negativen Testergebnis (belegt einen durchgeführten negativen Selbsttest durch Unterschrift der Sorgeberechtigten, vorzulegen am 03.05.21 und 06.05.21)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zum Selbsttest in der Schule(freiwillige Abgabe bis spätestens 05.05.21)
- Erklärung zur Ausgabe der Selbsttests (ausgefülltes Exemplar bis spätestens 03.05.21 in der Schule abgeben, 1h Unterrichtsstunde)
Sollte keine Bescheinigung, unterzeichnet durch die Sorgeberechtigten, vorliegen, werden die SuS der Schule verwiesen. Dementsprechend müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie die Tests und Bescheinigungen vor dem 03.05.21 in der Schule abholen!
3. Unterricht ab dem 03.05.2021 – Hinweise
vorab als Download:
3.1 Unterrichtsangebot
Klärung A- und B- Woche
- A-Woche: Kurse 7.1 und 7.4, JGS 8 und 10 im Präsenzunterricht
- B-Woche: 7.2 und 7.3, JGS 9 und 10 im Präsenzunterricht
- Beginn ab 03.05.2021 mit einer A- Woche
- jeweils 8 Kurse im Präsenzunterricht
Praktika und BOT finden weiterhin nicht statt!
- SuS werden an entsprechenden Praktikumstagen in der Schule beschult
- an den BOT Tagen findet Unterricht nach Konzept der Teamkonferenzen JGS 7-8 statt
- an den PL Tagen findet Unterricht nach Konzept der Teamkonferenz JGS 9 statt
3.2 Stundenplan
- Stundenpläne: A/B Wochenpläne – es gelten die Pläne vom 15.03.21
-
Entfall von Ganztagsangeboten
3.3 Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen
- SchülerInnen im Distanzlernen erhalten Aufgaben digital über die Schulcloud oder analog im Präsenzunterricht
- Entfälle von Unterricht im Präsenzunterricht, verursacht durch Quarantäne von Lehrkräfte, werden ebenfalls durch Aufgaben in der Schulcloud nachgeholt.
- SchülerInnen haben die Pflicht, die Aufgaben in der Cloud zu bearbeiten!
3.4 Risikogruppen / Krankheit
SchülerInnen
In der den Schulen vorliegenden Ergänzung des Rahmenhygieneplans wird ausgeführt, dass:
- auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen der Schulpflicht unterliegen und dass eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich ist.
- eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen/unterricht.
Krankmeldungen
- Krankheitsfälle sind stets zu melden!
- Sollten verdächtigte Symptome bzgl. Corona auftreten bzw. ein positiver Test vorliegen, ist in jedem Falle die Schule und das Gesundheitsamt zu informieren.
Informationspflicht
- Hinweise, Neuigkeiten und Änderungen sind stets über die Homepage einsehbar. Diese ist in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, aufzusuchen.
3.5 Leistungsbewertung
Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn
- dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und
- eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note
gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung