Berufsorientierung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

hiermit möchten wir Sie über wichtigsten aktuellen Regelungen der überarbeiteten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung informieren. Das offizielle Schreiben stellen wir Ihnen zur Ansicht als Download zur Verfügung. Die darin enthaltenen Regelungen sind ab dem 01.12.2020 gültig!

Schülerbeförderung (§ 15 Eindämmungsverordnung)

Die seit 02. November 2020 geltende Verpflichtung, bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. der Schülerbeförderung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt einschließlich der Klarstellung weiterhin, dass auch an Haltestellen und in Wartehäusern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Wir bitten alle Beteiligten ausdrücklich, sich an diese Regel konsequent zu halten und damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und damit dazu zu leisten, dass die Schulen offengehalten und der Regelbetrieb der Schulen mit Präsenzbetrieb weiterhin durchgeführt werden kann.

Schule und Unterricht (§ 17 Abs. 1 Eindämmungsverordnung)

  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, mit Ausnahme des Sportunterrichts, wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 7 ausgeweitet.

  • SchülerInnen, die ihren eigenen Mundschutz vergessen haben, erhalten einmalig einen Ersatz durch die Schule. Die Zuteilung wird schriftlich festgehalten.

  • Die Schule behält sich vor, Maskenverweigerer, zum den Schutz anderer Personen, der Schule zu verweisen.

Sportunterricht (§ 17 Abs. 2 Eindämmungsverordnung)

Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und der Sportklassen in allen Jahrgangsstufen bis 18. Dezember 2020 ausschließlich im Freien oder in halbierten Lerngruppen statt. Die Schüler/innen sind gemäß § 17 Abs. 1 Eindämmungsverordnung im Sportunterricht von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, die Lehrkräfte dagegen sind zum Tragen einer solchen Bedeckung verpflichtet. 

Musikunterricht (§ 17 Abs. 2 Eindämmungsverordnung)

  • Bis zum 18. Dezember 2020 darf im Musikunterricht nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

Schreiben des Ministeriums

Weitere Anliegen und Fragen bitte per Mail an bos-schulleitung@web.de

Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf, bleiben Sie gesund.

 

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