Unsere Schule

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

Ab dem 19. April dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nur noch betreten und am Präsenzunterricht, an Prüfungen und an der von den Grundschulen organisierten Notbetreuung teilnehmen, wenn sie an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben.

Unser detailliertes Testkonzept, welches an die Vorgaben des Ministeriums angelehnt ist, stellen wir Ihnen vorab als Download zur Verfügung. Wir bitten Sie inständig, sich dieses genau durchzulesen und zur Kenntnis zu nehmen. Sämtliche organisatorischen und rechtlichen Aspekte sind darin beschrieben und mit den dazugehörigen Anlagen, Formularen und Bescheinigungen hinterlegt.

Unsere SchülerInnen werden wir in der ersten Unterrichtstunde am kommenden Montag, den 12.04.2021, über die Teststrategie belehren und ihnen die notwendigen Formulare aushändigen. Des Weiteren informiert Sie die Bildungsministerin mit folgenden Elternbrief:

Alle notwendigen Formulare und Bescheinigungen finden Sie außerdem unter Downloads in der Kategorie Teststrategie.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

Ministerpräsident Woidke verwies am 06.04.2021 auf folgende Sachverhalte:

"Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der ansteckenderen Virusvarianten müssen wir weiter sehr vorsichtig sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass unser Gesundheitssystem überfordert wird. Wir müssen sehr sorgfältig abwägen zwischen dem Recht auf gute Bildung und dem Gesundheitsschutz. Im Ergebnis haben wir uns heute dazu entschieden, an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen nach den Osterferien zunächst im Distanzunterricht zu starten. Der Wechselunterricht an den Grundschulen wird mit einem breit angelegten Testkonzept begleitet. Ich bitte die Eltern und Lehrkräfte, die Umsetzung des Testkonzepts aktiv zu unterstützen. Das gibt uns allen mehr Sicherheit.“

Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Unterrichts ab dem 12.04.2021 an der BOS Kirchmöser geschildert.

Grundsätze

  1. Die Jahrgangsstufen 7-9 werden wieder ausschließlich im Distanzunterricht beschult.
    1. Eine Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend!
  2. Die Jahrgangsstufe 10 (Abschlussklasse) wird weiterhin im Präsenzunterricht beschult.
    1. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist ebenfalls verpflichtend!
  3. Praktika und Unterricht an außerschulischen Lernorten ist weiterhin strikt untersagt.
  4. Eine vorgeschriebene Notbetreuung wird nur in den Grundschulen abgesichert.

Hinweise

vorab als Download:

Unterrichtsangebot

  • Jahrgangsstufe 10 : Präsenzunterricht - Stundenplan vom 15.03.2021 hat weiterhin Bestand!
  • Jahrgangsstufe 7-9: Distanzunterricht
  • Praktika und BOT in finden weiterhin nicht statt!
  • SuS der Jahrgangsstufen 7-9 erhalten ab dem 19.04.2021 für die Praktikumstage (BOT & Praxislernen) ein Unterrichtsangebot im Distanzunterricht (Schulcloud)
  • Entfall von Ganztagsangeboten: Mittagsband und offener Beginn

Distanzlernen

Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen

  • SchülerInnen im Distanzlernen erhalten Aufgaben digital über die Schulcloud
  • SchülerInnen haben die Pflicht, die Aufgaben in der Cloud zu bearbeiten!
  • Krankheitsfälle sind im Sekretariat der Schule zu melden:
    1. 03381/800229
    2. bos-schulleitung@web.de

Zeitumfang:

  • Aufgabenstellungen sollen maximal dem Zeitaufwand einer Unterrichtswoche entsprechen.

Abgabe:

  • SchülerInnen sind ausdrücklich zur Abgabe ihrer Arbeitsergebnisse (digital oder analog) verpflichtet.
  • Sollten unsere SchülerInnen Schwierigkeiten haben, können sie ihre Ergebnisse auch per Mail, beim jeweiligen Fachlehrer (siehe Homepage/Kontakt), oder schriftlich in der Schule abgeben.

Kommentierung von Abgaben durch die Lehrkräfte:

  • Jede durch SchülerInnen eingereichte Abgabe ist zu kommentieren.

Aufgabenformate:

  • Bei den Aufgabenstellungen ist dabei zu achten, dass die SchülerInnen diese möglichst schriftlich (Hefter, digital im Textfeld der Cloud) lösen können, ohne die dazugehörigen Materialien (z.B. Arbeitsblätter) ausdrucken zu müssen.

Stundenplan

  • Die Stundenpläne vom 15.03.2021 (ehemals A- und B- Woche) haben weiterhin Bestand

Leistungsbewertung

Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn

  • dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und
  • eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note
    gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.

Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).

Teststrategie

Die Teststrategie wird angepasst: Mit dem Schulstart nach den Osterferien stehen für alle Schülerinnen und Schüler ausreichend Tests zur Verfügung, so dass zwei Mal wöchentlich getestet werden kann.

Ab Montag, 19. April, soll das Testen dann zwei Mal wöchentlich verpflichtend sein, d.h., die Durchführung der Tests ist die Voraussetzung, um die Schulen betreten und am Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht teilnehmen zu können.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

am 25.03.2021 erhielten wir Hinweise zur weiteren Unterrichtsorganisation ab dem 12.04.2021. Des Weiteren wurden wir darauf hingewiesen, dass wir zusätzliche Informationen, insbesondere zur Prüfungsplanung und zur Selbstteststrategie der SchülerInnen, innerhalb der Ferien erhalten werden. Demnach bitten wir Sie, sich in der 2. Ferienwoche, spätestens Donnerstag oder Freitag, über eventuelle Änderungen bzw. zusätzliche Maßgaben auf unserer Homepage zu informieren.

Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells an der BOS Kirchmöser geschildert:

Grundsätzliches

Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen ist für die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 12. April 2021 vorgesehen, dass die seit dem 15. März 2021 eingerichtete Organisation des Unterrichts fortgeführt wird. Wir starten ab dem 12.04.2021 mit einer A-Woche!

OsternABWoche

Präsenzpflicht

Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen bzw. volljährige Schüler/innen entscheiden über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht. Für die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 (Abschlussklasse) ist eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzterminen nicht möglich.

Für die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7-9 gelten folgende Anweisungen:

  • Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten, Leistungskontrollen), die die Präsenz der SchülerInnen voraussetzen, bleiben unberührt.
  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen SchülerInnen informieren die Schulleitung wöchentlich (jeweils bis Mittwoch der Vorwoche) formlos darüber, dass das Kind bzw. sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
  • Die Lehrkräfte werden soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.

Praktika und BOT

Die verpflichtende Durchführung von Schülerbetriebspraktika wird aufgehoben. Inwieweit, nach Ostern oder im späteren Verlauf, eine Wiederaufnahme der Praktika möglich ist, muss noch abschließend entschieden und beraten werden.

Prüfungen – JGS 10

Die Organisation in der Jahrgangsstufe 10 wird planmäßig fortgeführt. Für die Durchführung der Prüfungen (Haupttermine) ab dem 15. April 2021 wird an den allgemein bildenden Schulen der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen ausgesetzt. Damit kann gewährleistet werden, dass die Prüfungen in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden können und die Schulen nicht neben den Prüfungen auch den Präsenzunterricht organisieren müssen.

Teststrategie für die SchülerInnen

Die Schulen werden während der Osterferien zunächst mit insgesamt mehr als zwei Millionen Selbsttest beliefert, sodass alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft so ausgestattet sind, dass sich alle SchülerInnen und alle an der Schule Tätigen zweimal in jeder Schulwoche selbst testen können.

Bis zum Ende der Osterferien werden wir Sie über die Details der konkretisierten Teststrategie informieren, die ab der 15. KW (12. bis 16. April 2021) umgesetzt werden soll.

Wir wünschen Ihnen und Euch, trotz der widrigen Umstände, frohe Ostern und schöne Ferien. Bleiben Sie gesund!

Liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen,

uns erreichte gerade folgende Meldung:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Wochenende die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiter bestehen.

Wenn Eltern sich entscheiden, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schulen entsprechend zu informieren. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.

Link: Pressemitteilung

Hinweise

Aufgrund vielfacher Bitten aus den Reihen der Elternschaft und einem Anstieg der 7- Tages-Inzidenzen wird zugelassen, dass die Erziehungsberechtigten der Schülerlinnen bzw. volljährige Schülerlinnen über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht mit folgenden Maßgaben entscheiden. Folgende Bedingungen gelten:

  • In dem seit dem 15. März 2021 eingerichteten Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verbleiben die Schülerlinnen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10)

  • Eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist in den genannten Fällen nicht möglich.

  • Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt.

  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/innen informieren die Schuleiter/innen formlos darüber, dass das Kind bzw, sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird; die Entscheidung darüber bezieht sich auf die gesamte Schulwoche.

  • Die Lehrkräfte sollen soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.

  • Besuchen die betreffenden Schüler/innen den Präsenzunterricht an keinem Tag einer Schulwoche, werden ihnen keine Selbsttests ausgehändigt; schon ausgehändigte Selbsttests verbleiben bei den Schüler/innen.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

aufgrund der bedauerlicherweise nur eingeschränkten Praktikabilität, der Ende der letzten Woche an die Schulen ausgelieferten Selbsttests, der Fa. Roche bitte wir Sie, unsere Informationen vom 14.03.2021 als gegenstandslos zu betrachten.

Stattdessen erfolgten am 16.03.2021 durch das Ministerium folgende Anweisungen:

Freiwillige Selbsttestung der SchülerInnen

  1. Die Selbsttests der Fa. Roche sind, aufgrund der eingeschränkten Praktikabilität, nicht mehr bei dem freiwilligen Selbsttesten der Schülerlinnen einzusetzen.
  2. Für das freiwillige Selbsttesten der Schülerlinnen sind nur die Testkits der zweiten Tranche, welche noch geliefert wird, zu verwenden.
    1. Deren Auslieferung beginnt im Laufe dieser Woche.
    2. Diese Tests sind einzeln verpackt.
    3. Bezogen und bereitgestellt werden die Tests von der Fa. Lunarix GmbH. Es handelt sich dabei um den Coronavirus (2019-nC0V) Antigentest, AT 282/21, Beijing Hotgen Biotech Co. Ltd;, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz zur Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 besitzt. Das Aktenzeichen der Sonderzulassung ist 5640-S-057/21.
  3. Den Selbsttest führen die Schülerlinnen zu Hause durch.
  4. Den Schülerlinnen werden zu diesem Zweck in jeder Schulwoche von der Schule zwei Tests ausgehändigt.
  5. Führen die Schüler/innen den Test zu Hause durch — am besten jeweils am Anfang und am Ende einer Schulwoche mit Präsenzunterricht -, sind die Erziehungsberechtigten gebeten, der Schule freiwillig zu bestätigen, dass der Test negativ war.
    1. Ein entsprechendes Formular ist als Anlage beigefügt.
  6. War der Test positiv, nehmen die betreffenden Schülerlinnen erst dann wieder am Unterricht teil, wenn durch einen PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests falsifiziert wurde.
    1. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen sind verpflichtet, die Schulleitung über das positive Ergebnis eines Selbsttests und das Ergebnis der Überprüfung durch einen PCR-Test zu informieren.
    2. Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die positiven Ergebnisse unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Hinweise & Anweisungen als Download:

Anlage zur Ergebnismitteilung der Selbsttests:

Schulleitung