Termine

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,

am 29.09.2026 fand unsere 1. Schulkonferenz des Schuljahres 26/27 statt.

In der Schulkonferenz wurde über folgende Beschlussvorlagen bzgl. der Aktualisierung unserer Hausordnung beraten: 

  • Umgang mit verbotener bzw. extremistischer Symbolik und Kleidung – Beschluss einer separaten Nutzungsordnung 
  • Neuregelung der Smartphone-Nutzung, insbesondere für die Jahrgangsstufen 7 und 8 – Beschluss einer separaten Nutzungsordnung 
  • Weitere notwendige Anpassungen aufgrund zwischenzeitlich getroffener schulischer Entscheidungen und veränderter Rahmenbedingungen – Beschluss einer neuen bzw. überarbeiteten Hausordnung 

Ich freue mich, Euch und Ihnen mitteilen zu können, dass sämtliche Beschlussvorlagen, die von der Konferenz der Lehrkräfte erarbeitet und zuvor in den Gremien der Schüler- und Elternkonferenz beraten wurden, in der Schulkonferenz einstimmig beschlossen wurden.

Die neue Hausordnung samt der neu gefassten Beschlüsse tritt somit ab dem 02.11.26 (nach den Herbstferien) in Kraft. 

wichtige Hinweise:

Die aktualisierte Hausordnung samt den dazugehörigen Anlagen wird durch die jeweiligen Kurslehrkräfte an unsere Schülerinnen und Schüler verteilt und gemeinsam mit ihnen besprochen. Darüber hinaus erhalten Sie eine gesonderte Kurzfassung der getroffenen Beschlüsse einschließlich entsprechender Handlungsempfehlungen.

Wir bitten die Sorgeberechtigten, die jeweiligen Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, zu unterschreiben und uns anschließend zeitnah (15.10.2026) zurückzugeben.

Folgende Dokumente benötigen wir in jedem Fall bis zum 15.10.2026 unterschrieben zurück:

Folgende Dokumente sind nur im Fall des tatsächlichen Gebrauchs zurückzugeben:

Kurzfassung der Beschlüsse:

KLEIDUNG / SYMBOLIK

  • Grundsatz: Kleidung, Symbole, Kennzeichen oder Darstellungen mit extremistischen, verfassungsfeindlichen oder menschenverachtenden Inhalten oder Bezügen sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.
  • Ausdrücklich genannte Marken: Amalek · Ansgar Aryan · Consdaple · Gothland · Dobermann · Erik&Sons · Thor Steinar · Pit Bull · MC Allister · Teutonic Warrior.
  • Wichtig: Die Markenliste ist nicht abschließend. Entscheidend ist der konkrete erkennbare Bezug. Lonsdale und New Balance sind ausdrücklich von den genannten verbotenen Marken unterschieden.
  • Bei Verstößen: Die Schule spricht mit der Schülerin bzw. dem Schüler und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Verstöße werden dokumentiert. Bei erneuten Verstößen werden Sie informiert und die Schulleitung einbezogen. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen können weitere schulische Maßnahmen (Ordnungsmaßnahmen) geprüft werden.

HANDY / PRIVATE DIGITALE GERÄTE

  • Grundsätzlich: Private Smartphones, Tablets und vergleichbare Geräte dürfen mitgebracht werden, müssen aber entsprechend der schulischen Regelungen aufbewahrt und genutzt werden. Private Inhalte werden durch Lehrkräfte nicht eingesehen.
  • Jahrgangsstufen 7–8: Das ausgeschaltete Handy wird in der ersten Unterrichtsstunde des Tages selbstständig in das fest zugeordnete Fach der Handygarage gelegt. Die Garage wird verschlossen im Lehrerzimmer verwahrt. Die Rückgabe erfolgt erst am Ende des Unterrichtstages durch die letzte Lehrkraft.
  • Jahrgangsstufen 9–10: Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde bzw. Prüfung wird das ausgeschaltete bzw. im Flugmodus befindliche Handy selbstständig in eine zugeordnete Handygarage gelegt. Nach der Stunde bzw. Prüfung gibt ausschließlich die Lehrkraft das Handy zurück.
  • Bei Verstößen: Zunächst erfolgt ein Gespräch bzw. eine Ermahnung. Bei wiederholter Nutzung oder Weigerung kann das Gerät bis zum Ende des persönlichen Schultages einbehalten werden. Bei wiederholten oder schweren Verstößen werden die Sorgeberechtigten informiert, eine Abholung durch die Eltern und ein Elterngespräch können erforderlich werden. Bei strafbaren Inhalten wird die Schulleitung eingeschaltet und ggf. die Polizei informiert.
  • Bitte unterstützen Sie uns Ihr Kind: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Geräte selbstständig und konfliktfrei in die Handygarage legen. Die Handygarage wird ausschließlich durch die Lehrkraft geöffnet.

VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES – JAHRGANGSSTUFE 10

  • Voraussetzung: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 dürfen das Schulgelände nur im Rahmen der beschlossenen Regelung und mit entsprechender Berechtigung verlassen.
  • Ihre Aufgabe als Sorgeberechtigte: Sie erhalten ein belehrendes und informierendes Schreiben und unterzeichnen die Einverständniserklärung. Diese wird an den Kurslehrer und anschließend an Frau Assmann zurückgegeben.
  • Berechtigungsausweis: Frau Assmann stellt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen den Ausweis zur Berechtigung des Verlassens des Schulgeländes aus und übergibt ihn an den Kurslehrer.
  • Beim Verlassen: Vor dem Verlassen erfolgt eine verbindliche Abmeldung und Kontrolle des Berechtigungsausweises durch die Hofaufsicht. Das Schulgelände darf hierfür ausschließlich durch das vordere Tor an der Bushaltestelle verlassen werden.
  • Bei Verstößen: Die Kurslehrkraft kann die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes als Erziehungsmaßnahme widerrufen.

WAS WIR VON IHNEN ERWARTEN

  • Besprechen Sie die Regelungen mit Ihrem Kind und unterstützen Sie die Schule bei deren Umsetzung.
  • Achten Sie insbesondere auf die Einhaltung der Handyregelungen und der Vorgaben zu Kleidung und Symbolik.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Klassen- bzw. Kurslehrkraft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gemeinsame Verantwortung für einen respektvollen und sicheren Schulalltag an der BOS Kirchmöser. – Schulleitung -

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