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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

am 25.03.2021 erhielten wir Hinweise zur weiteren Unterrichtsorganisation ab dem 12.04.2021. Des Weiteren wurden wir darauf hingewiesen, dass wir zusätzliche Informationen, insbesondere zur Prüfungsplanung und zur Selbstteststrategie der SchülerInnen, innerhalb der Ferien erhalten werden. Demnach bitten wir Sie, sich in der 2. Ferienwoche, spätestens Donnerstag oder Freitag, über eventuelle Änderungen bzw. zusätzliche Maßgaben auf unserer Homepage zu informieren.

Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells an der BOS Kirchmöser geschildert:

Grundsätzliches

Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen ist für die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 12. April 2021 vorgesehen, dass die seit dem 15. März 2021 eingerichtete Organisation des Unterrichts fortgeführt wird. Wir starten ab dem 12.04.2021 mit einer A-Woche!

OsternABWoche

Präsenzpflicht

Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen bzw. volljährige Schüler/innen entscheiden über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht. Für die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 10 (Abschlussklasse) ist eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzterminen nicht möglich.

Für die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7-9 gelten folgende Anweisungen:

  • Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten, Leistungskontrollen), die die Präsenz der SchülerInnen voraussetzen, bleiben unberührt.
  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen SchülerInnen informieren die Schulleitung wöchentlich (jeweils bis Mittwoch der Vorwoche) formlos darüber, dass das Kind bzw. sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
  • Die Lehrkräfte werden soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.

Praktika und BOT

Die verpflichtende Durchführung von Schülerbetriebspraktika wird aufgehoben. Inwieweit, nach Ostern oder im späteren Verlauf, eine Wiederaufnahme der Praktika möglich ist, muss noch abschließend entschieden und beraten werden.

Prüfungen – JGS 10

Die Organisation in der Jahrgangsstufe 10 wird planmäßig fortgeführt. Für die Durchführung der Prüfungen (Haupttermine) ab dem 15. April 2021 wird an den allgemein bildenden Schulen der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen ausgesetzt. Damit kann gewährleistet werden, dass die Prüfungen in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden können und die Schulen nicht neben den Prüfungen auch den Präsenzunterricht organisieren müssen.

Teststrategie für die SchülerInnen

Die Schulen werden während der Osterferien zunächst mit insgesamt mehr als zwei Millionen Selbsttest beliefert, sodass alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft so ausgestattet sind, dass sich alle SchülerInnen und alle an der Schule Tätigen zweimal in jeder Schulwoche selbst testen können.

Bis zum Ende der Osterferien werden wir Sie über die Details der konkretisierten Teststrategie informieren, die ab der 15. KW (12. bis 16. April 2021) umgesetzt werden soll.

Wir wünschen Ihnen und Euch, trotz der widrigen Umstände, frohe Ostern und schöne Ferien. Bleiben Sie gesund!

Liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen,

uns erreichte gerade folgende Meldung:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Wochenende die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiter bestehen.

Wenn Eltern sich entscheiden, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schulen entsprechend zu informieren. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.

Link: Pressemitteilung

Hinweise

Aufgrund vielfacher Bitten aus den Reihen der Elternschaft und einem Anstieg der 7- Tages-Inzidenzen wird zugelassen, dass die Erziehungsberechtigten der Schülerlinnen bzw. volljährige Schülerlinnen über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht mit folgenden Maßgaben entscheiden. Folgende Bedingungen gelten:

  • In dem seit dem 15. März 2021 eingerichteten Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verbleiben die Schülerlinnen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10)

  • Eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist in den genannten Fällen nicht möglich.

  • Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt.

  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/innen informieren die Schuleiter/innen formlos darüber, dass das Kind bzw, sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird; die Entscheidung darüber bezieht sich auf die gesamte Schulwoche.

  • Die Lehrkräfte sollen soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.

  • Besuchen die betreffenden Schüler/innen den Präsenzunterricht an keinem Tag einer Schulwoche, werden ihnen keine Selbsttests ausgehändigt; schon ausgehändigte Selbsttests verbleiben bei den Schüler/innen.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

aufgrund der bedauerlicherweise nur eingeschränkten Praktikabilität, der Ende der letzten Woche an die Schulen ausgelieferten Selbsttests, der Fa. Roche bitte wir Sie, unsere Informationen vom 14.03.2021 als gegenstandslos zu betrachten.

Stattdessen erfolgten am 16.03.2021 durch das Ministerium folgende Anweisungen:

Freiwillige Selbsttestung der SchülerInnen

  1. Die Selbsttests der Fa. Roche sind, aufgrund der eingeschränkten Praktikabilität, nicht mehr bei dem freiwilligen Selbsttesten der Schülerlinnen einzusetzen.
  2. Für das freiwillige Selbsttesten der Schülerlinnen sind nur die Testkits der zweiten Tranche, welche noch geliefert wird, zu verwenden.
    1. Deren Auslieferung beginnt im Laufe dieser Woche.
    2. Diese Tests sind einzeln verpackt.
    3. Bezogen und bereitgestellt werden die Tests von der Fa. Lunarix GmbH. Es handelt sich dabei um den Coronavirus (2019-nC0V) Antigentest, AT 282/21, Beijing Hotgen Biotech Co. Ltd;, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz zur Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 besitzt. Das Aktenzeichen der Sonderzulassung ist 5640-S-057/21.
  3. Den Selbsttest führen die Schülerlinnen zu Hause durch.
  4. Den Schülerlinnen werden zu diesem Zweck in jeder Schulwoche von der Schule zwei Tests ausgehändigt.
  5. Führen die Schüler/innen den Test zu Hause durch — am besten jeweils am Anfang und am Ende einer Schulwoche mit Präsenzunterricht -, sind die Erziehungsberechtigten gebeten, der Schule freiwillig zu bestätigen, dass der Test negativ war.
    1. Ein entsprechendes Formular ist als Anlage beigefügt.
  6. War der Test positiv, nehmen die betreffenden Schülerlinnen erst dann wieder am Unterricht teil, wenn durch einen PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests falsifiziert wurde.
    1. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen sind verpflichtet, die Schulleitung über das positive Ergebnis eines Selbsttests und das Ergebnis der Überprüfung durch einen PCR-Test zu informieren.
    2. Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die positiven Ergebnisse unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Hinweise & Anweisungen als Download:

Anlage zur Ergebnismitteilung der Selbsttests:

Schulleitung

 

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

laut Ministerium finden, bis auf den 14.05.2021, keine variablen Ferientage statt. Somit findet am 17.03.2021 regulärer Unterricht statt.

Schulleitung

Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Fachaufgabe Englisch der Jahresarbeit im Jahrgang 9 muss am 12. April 2021 in der Schule abgegeben werden.

Fachkonferenz Praxislernen, Fachkonferenz Englisch

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