Berufsberatung

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Mit der am 11. August 2020 von der Brandenburger Landesregierung verabschiedeten aktualisierten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wurde rechtlich verbindlich festgelegt, dass in Innenräumen von Schulen, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen im Essensraum - außer im Unterricht - Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

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Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Pflicht unterliegen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind lediglich:

  • Gehörlose und schwerhörige Menschen,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
    • Dies ist jedoch in geeigneter Weise, in Form eines ärztlichen Attests, glaubhaft zu machen.

Wir bitten Sie daher, alle am Schulbetrieb beteiligten Personen bei der Umsetzung der oben genannten Umgangsverordnung zu unterstützen.

Sollte Ihr Kind die Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, kann es sich im Sekretariat unserer Schule eine Behelfsmaske beschaffen. Diese muss nicht zurückgegeben werden. Leider sind unsere Vorräte knapp bemessen und nur in Ausnahmefällen auszuhändigen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Fälle von wiederholten Maskenverweigerungen dem Gesundheitsamt und dem Schulamt Brandenburg melden müssen.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

 J.P. Gruhn – Oberschulrektor

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