Projekte

Liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen,

uns erreichte gerade folgende Meldung:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Wochenende die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiter bestehen.

Wenn Eltern sich entscheiden, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schulen entsprechend zu informieren. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.

Link: Pressemitteilung

Hinweise

Aufgrund vielfacher Bitten aus den Reihen der Elternschaft und einem Anstieg der 7- Tages-Inzidenzen wird zugelassen, dass die Erziehungsberechtigten der Schülerlinnen bzw. volljährige Schülerlinnen über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht mit folgenden Maßgaben entscheiden. Folgende Bedingungen gelten:

  • In dem seit dem 15. März 2021 eingerichteten Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verbleiben die Schülerlinnen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10)

  • Eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist in den genannten Fällen nicht möglich.

  • Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt unberührt.

  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/innen informieren die Schuleiter/innen formlos darüber, dass das Kind bzw, sie selbst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird; die Entscheidung darüber bezieht sich auf die gesamte Schulwoche.

  • Die Lehrkräfte sollen soweit möglich die Schüler/innen mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.

  • Besuchen die betreffenden Schüler/innen den Präsenzunterricht an keinem Tag einer Schulwoche, werden ihnen keine Selbsttests ausgehändigt; schon ausgehändigte Selbsttests verbleiben bei den Schüler/innen.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

aufgrund der bedauerlicherweise nur eingeschränkten Praktikabilität, der Ende der letzten Woche an die Schulen ausgelieferten Selbsttests, der Fa. Roche bitte wir Sie, unsere Informationen vom 14.03.2021 als gegenstandslos zu betrachten.

Stattdessen erfolgten am 16.03.2021 durch das Ministerium folgende Anweisungen:

Freiwillige Selbsttestung der SchülerInnen

  1. Die Selbsttests der Fa. Roche sind, aufgrund der eingeschränkten Praktikabilität, nicht mehr bei dem freiwilligen Selbsttesten der Schülerlinnen einzusetzen.
  2. Für das freiwillige Selbsttesten der Schülerlinnen sind nur die Testkits der zweiten Tranche, welche noch geliefert wird, zu verwenden.
    1. Deren Auslieferung beginnt im Laufe dieser Woche.
    2. Diese Tests sind einzeln verpackt.
    3. Bezogen und bereitgestellt werden die Tests von der Fa. Lunarix GmbH. Es handelt sich dabei um den Coronavirus (2019-nC0V) Antigentest, AT 282/21, Beijing Hotgen Biotech Co. Ltd;, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz zur Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 besitzt. Das Aktenzeichen der Sonderzulassung ist 5640-S-057/21.
  3. Den Selbsttest führen die Schülerlinnen zu Hause durch.
  4. Den Schülerlinnen werden zu diesem Zweck in jeder Schulwoche von der Schule zwei Tests ausgehändigt.
  5. Führen die Schüler/innen den Test zu Hause durch — am besten jeweils am Anfang und am Ende einer Schulwoche mit Präsenzunterricht -, sind die Erziehungsberechtigten gebeten, der Schule freiwillig zu bestätigen, dass der Test negativ war.
    1. Ein entsprechendes Formular ist als Anlage beigefügt.
  6. War der Test positiv, nehmen die betreffenden Schülerlinnen erst dann wieder am Unterricht teil, wenn durch einen PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests falsifiziert wurde.
    1. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen sind verpflichtet, die Schulleitung über das positive Ergebnis eines Selbsttests und das Ergebnis der Überprüfung durch einen PCR-Test zu informieren.
    2. Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die positiven Ergebnisse unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Hinweise & Anweisungen als Download:

Anlage zur Ergebnismitteilung der Selbsttests:

Schulleitung

 

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

laut Ministerium finden, bis auf den 14.05.2021, keine variablen Ferientage statt. Somit findet am 17.03.2021 regulärer Unterricht statt.

Schulleitung

Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Fachaufgabe Englisch der Jahresarbeit im Jahrgang 9 muss am 12. April 2021 in der Schule abgegeben werden.

Fachkonferenz Praxislernen, Fachkonferenz Englisch

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

Ministerpräsident Woidke zeigte am 04.03.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 15. März auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder öffnen. Zunächst sei auch für diese Schulen Unterricht im Wechselmodell geplant.

Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells der BOS Kirchmöser geschildert.

1. Grundsätze Wechselmodell

  1. Es wird anteiliger Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen etabliert.
  2. Es erfolgt ein stetiger Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen (A- und B-Woche).
  3. Im Grundsatz wird eine Halbierung der Schülerzahl angestrebt, um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren und ggf. Quarantänemaßnahmen zu erleichtern. Aus diesem Grund, wird nur Kursunterricht angeboten, Klassenunterricht entsprechend in Kursunterricht umgewandelt.
  4. Ziel ist es, den Unterricht in größtmöglichen Umfang in Präsenz anzubieten.
    1. Ganztagsangebote und Unterricht an außerschulischen Lernorten (Praktika/BOT) hingegen entfallen weiterhin.
    2. An den Praxistagen (BOT, Praxislernen) werden die SchülerInnen an der BOS beschult.
  5. Die Schule stellt dabei sicher, dass die SuS gemäß dem schulinternen Curriculum im Präsenz- und Distanzunterricht begleitet werden.
  6. Eine vorgeschriebene Notbetreuung wird nur in den Grundschulen abgesichert.

2. Risikogruppen

Schülerinnen und Schüler

Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht nicht möglich.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.

Im Einzelfall muss durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.

Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen.

Einordnung in Risikogruppe

Einer medizinischen Risikogruppe bezüglich COVID-19 können Schülerinnen und Schüler insbesondere zuzuordnen sein, wenn sie vergleichbar erkrankt sind wie im Rahmenhygieneplan für Beschäftigte / Erwachsene angegeben. Die Zugehörigkeit eines Haushaltsangehörigen zu einer medizinischen Risikogruppe stellt grundsätzlich keine Begründung dafür dar, dass Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder die allgemeine Schülerbeförderung nutzen können.

Die Schulleitung stellt fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler im Hinblick auf COVID-19 als besonders gefährdet anzusehen ist. Grundlage für diese Feststellung ist ein entsprechendes ärztliches Attest in Verbindung mit einem Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin/ des volljährigen Schülers. Der Antrag soll auf die Feststellung gerichtet sein, dass die besondere Gefährdung besteht. Er kann darüber hinaus auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb gerichtet sein, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der Antrag kann in der Regel nicht darauf gerichtet sein, dass die Schule bestimmte Vorkehrungen zu treffen oder zu vermeiden hat. Die Feststellung gilt unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler akut behandlungsbedürftig ist.

Unterrichtsorganisation

Hat die Schule die besondere Gefährdung von Schülerinnen oder Schülern durch COVID-19 festgestellt, werden für diese SuS durch die Schule geeignete Lernsettings organisiert. Die Schule berücksichtigt dabei, wenn die Teilnahme am Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb aus ärztlicher Sicht vermieden werden soll. Demnach werden die entsprechenden Personengruppen weiterhin im Distanzunterricht Zuhilfenahme der Schul-Cloud beschult.

3. Unterricht ab dem 15.03.2021 – Hinweise

vorab als Download:

3.1 Unterrichtsangebot

Unterrichtsraster3

Klärung A- und B- Woche

  • A-Woche: Kurse 7.1 und 7.4, JGS 8 und 10 im Präsenzunterricht
  • B-Woche: 7.2 und 7.3, JGS 9 und 10 im Präsenzunterricht
    1. Beginn ab 15.03.2021 mit einer A- Woche
    2. jeweils 8 Kurse im Präsenzunterricht

Praktika und BOT finden weiterhin nicht statt!

  • SuS werden an entsprechenden Praktikumstagen in der Schule beschult
  • JGS 7-8, KL + Frau Schmidt & Assmann (nur JGS 7) erarbeiteten Unterrichtskonzept für Montag/Mittwoch á 4h – Unterricht von 8.25 – 12.00 Uhr
  • JGS 9, BL erarbeiteten Unterrichtskonzept für Donnerstag/Freitag á 4h - Unterricht von 8.25 – 12.00 Uhr

3.2 Stundenplanänderungen

  • Stundenpläne: A/B Wochenpläne – ähnlich der vom 24.11.2020
  • jedoch waren einige Änderungen nötig, daher bitte die aktuellen Stundenpläne prüfen!!!

Entfall von Ganztagsangeboten

  • Mittagsband und offener Beginn

3.3 Distanzlernen

Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen

  • SchülerInnen im Distanzlernen erhalten Aufgaben digital über die Schulcloud oder analog im Präsenzunterricht
  • Entfälle von Unterricht im Präsenzunterricht, verursacht durch Quarantäne von Lehrkräfte, werden ebenfalls durch Aufgaben in der Schulcloud nachgeholt.
  • SchülerInnen haben die Pflicht, die Aufgaben in der Cloud zu bearbeiten!

3.4 Risikogruppen / Krankheit

SchülerInnen

In der den Schulen vorliegenden Ergänzung des Rahmenhygieneplans wird ausgeführt, dass:

  • auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen der Schulpflicht unterliegen und dass eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich ist.
  • eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen/unterricht.

Krankmeldungen

  • Krankheitsfälle sind stets zu melden!
  • Sollten verdächtigte Symptome bzgl. Corona auftreten bzw. ein positiver Test vorliegen, ist in jedem Falle die Schule und das Gesundheitsamt zu informieren.

Informationspflicht

  • Hinweise, Neuigkeiten und Änderungen sind stets über die Homepage einsehbar. Diese ist in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, aufzusuchen.

3.5 Leistungsbewertung

Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn

  • dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und
  • eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note
    gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.

Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung

 

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