Unterricht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe interessierte Schülerinnen und Schüler,

bedingt durch die aktuelle Corona-Lage können wir dieses Jahr nicht, wie traditionell üblich, einen Tag der offenen Tür abhalten, sodass Sie sich einen Eindruck von unserer Schule verschaffen können. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, das Informationsangebot unserer Webseite zu nutzen. Hier finden Sie ab dem 17.01.2022 einen virtuellen Tag der offenen Tür.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Peter Gruhn

 Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 19.01.22.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 19.01.22)

Informationen - Update

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 19.01.22 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung

Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

 Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 11.01.22.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 11.01.22)

Informationen

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 11.01.22 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung

Das Jahr 2021 stellte uns alle erneut vor große Herausforderungen. Umso mehr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für das bevorstehende Weihnachtsfest Gesundheit, ein harmonisches Miteinander und besinnliche Stunden. Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

laut der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) ergehen folgende Maßnahmen und Empfehlungen:

TestPositivMeldung

 

Schulleitung

 

Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
öffentlicher Nahverkehr
  • im öffentlichen Personennahverkehr muss während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder
    vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden
  • die in Kraft getretene 3G Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler (keine tägliche Testpflicht)

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 17.12.21)

Informationen

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 17.12.21 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
    • entsprechende Aufgaben sind der in der webbcloud hinterlegt (Passwort: BOS.2021)
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben

3. Vorziehen des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember 2021

Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021.

Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

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