Liebe Sorgeberechtigte,

leider musste die Schulleitung zur Kenntnis nehmen, dass eine Vielzahl von Sorgeberechtigen bzw. Schülerinnen und Schüler die vereinbarte Selbsttestpflicht, welche montags und donnerstags, durch einen zuhause durchgeführten Test und der unterschriebenen Bescheinigung, nachzuweisen ist, nicht vollumfänglich berücksichtigt.

Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen. Nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler in der Schule testen lassen. Diese Ausnahme ist jedoch für viele zur beständigen Gewohnheit geworden. Dies führt insbesondere im Schulalltag zu folgenden Problemen:

  • gehäufte Verspätungen zum Unterricht, da die Testung mindestens 15 Minuten pro Person in Anspruch nimmt
  • Verlust von kostbarer Unterrichtszeit
  • Reduzierung der Anzahl unserer Testbestände

Wir sind verpflichtet, über die Inanspruchnahme der Testungen in der Schule Buch zu führen. Nach einer Evaluation dieser Dokumentation wurde ersichtlich, dass mehrere Schülerinnen und Schüler dieses Ausnahmeangebot dauerhaft wahrnehmen. Daher weisen wir Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Pflicht haben, die Testungen zuhause durchzuführen.

Damit einhergehend erfolgt ab dem 25.10.21 folgende Regelung:

Die Testung in der Schule darf in einem Zeitraum von 4 Wochen höchstens einmal in der Schule getätigt werden. Wird diese Anzahl überschritten, darf die Schülerin bzw. der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, der Tag wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet!

Darüber hinaus möchten wir jedoch allen Sorgeberechtigen, Schülerinnen und Schülern, welche ihrer Testpflicht konsequent nachkommen, für ihre Mitarbeit danken.

Schulleitung

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