Mitwirkung

Liebe Sorgeberechtigte,

soeben haben uns die Informationen zur Organisation des Unterichts ab dem 29.11.21 erreicht. Insbesondere das Vorziehen der Weihnachtsferien und die Aufhebung der Präsenzpflicht wurden konkretisiert. Des Weiteren wurde uns vom Ministerium ein Elternschreiben zur Verfügung gestellt, welches wir Ihnen hiermit weiterleiten möchten:

Wir werden uns morgen (26.11.21) mit dem Kollegium beraten und werden Sie in gewohnter Form zu weiteren Einzelheiten informieren.

Bleiben Sie gesund

Schulleitung

FAWZ Button Infos zum Corona TestkonzeptIm Vorgriff auf die geänderte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung informieren wir Sie im Folgenden über die den Schulbereich betreffenden Änderungen:

§ 24 Abs. 2 — Testkonzept Schule — Erhöhung der Testfrequenz

Die Testfrequenz des Testkonzepts Schule - bislang für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen SchülerInnen und in der Schule Tätigen den Nachweis über zwei Tests pro Schulwoche - wird ab Montag, den 15. November 2021, bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests in der Schulwoche erhöht.

Dementsprechend sind für Schülerlinnen und für das Schulpersonal ab Montag, den 15. November 2021, der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.

Durch die Erhöhung der Testfrequenz soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass Infektionen frühzeitig erkannt und alle SchülerInnen die Schule gesund, weil regelmäßig getestet besuchen.Unseren SchülerInnen werden die dafür zusätzlich notwendigen Selbsttests aus dem Bestand der Schule am Freitag, den 12.11.21, ausgehändigt. Die Bestände der Schulen werden durch weitere Lieferungen aufgestockt.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, das unsere SchülerInnen zum Nachweis eines negativen Schnelltests folgende ausgefüllte Bescheinigung benötigen:

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

leider musste die Schulleitung zur Kenntnis nehmen, dass eine Vielzahl von Sorgeberechtigen bzw. Schülerinnen und Schüler die vereinbarte Selbsttestpflicht, welche montags und donnerstags, durch einen zuhause durchgeführten Test und der unterschriebenen Bescheinigung, nachzuweisen ist, nicht vollumfänglich berücksichtigt.

Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen. Nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler in der Schule testen lassen. Diese Ausnahme ist jedoch für viele zur beständigen Gewohnheit geworden. Dies führt insbesondere im Schulalltag zu folgenden Problemen:

  • gehäufte Verspätungen zum Unterricht, da die Testung mindestens 15 Minuten pro Person in Anspruch nimmt
  • Verlust von kostbarer Unterrichtszeit
  • Reduzierung der Anzahl unserer Testbestände

Wir sind verpflichtet, über die Inanspruchnahme der Testungen in der Schule Buch zu führen. Nach einer Evaluation dieser Dokumentation wurde ersichtlich, dass mehrere Schülerinnen und Schüler dieses Ausnahmeangebot dauerhaft wahrnehmen. Daher weisen wir Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Pflicht haben, die Testungen zuhause durchzuführen.

Damit einhergehend erfolgt ab dem 25.10.21 folgende Regelung:

Die Testung in der Schule darf in einem Zeitraum von 4 Wochen höchstens einmal in der Schule getätigt werden. Wird diese Anzahl überschritten, darf die Schülerin bzw. der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, der Tag wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet!

Darüber hinaus möchten wir jedoch allen Sorgeberechtigen, Schülerinnen und Schülern, welche ihrer Testpflicht konsequent nachkommen, für ihre Mitarbeit danken.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

die Landesregierung hat mit der dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung die Ihnen bekannten Schutzregeln zur Flankierung des Regelbetriebs für alle Schulen fortgeschrieben. Im Folgenden möchten wir Sie über Neuerungen informieren, aber auch auf Fragen eingehen, die uns in letzter Zeit erreicht haben.

Das Testkonzept wird fortgeführt!

Das Testkonzept der Schule wird auch in den beiden Herbstferienwochen weitergeführt, sodass sich die SchülerInnen auch in der Zeit vom 11.10.-23.10.21 zweimal in der Woche testen können. Durch das fortgesetzte Testen soll gewährleistet werden, dass Infektionen in der Ferienzeit frühzeitig erkannt werden und am 25.10.21 alle SchülerInnen die Schule gesund besuchen können.

Die KursleiterInnen händigen dafür den SchülerInnen rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien eine neue Testpackung (5 Schnelltests) aus dem Bestand der Schule aus.

Maskenplicht, Kontaktverfolgung und Quarantänebestimmungen

Nähere Informationen zu folgenden Themen:

  • Testkonzept,
  • Maskenpflicht,
  • Folgen bei Nichteinhaltung des Testkonzepts bzw. der Maskenpflicht,
  • Impfangebote ab dem vollendeten 12. Lebensjahr,
  • 2G Modell,
  • Quarantänebestimmungen,

werden durch den aktuellen Elternbrief des MBJS gegeben.

Des Weiteren stellen wir Ihnen den Ablauf zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei einem bestätigtem COVID-19-Fall und dessen Folgen zu Quarantänebestimmungen als Download zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe SchülerInnen, liebe Sorgeberechtigte,

unnamedder Hersteller unserer Stundenplansoftware stellt unseren SchülerInnen kostenlos die UNTIS Mobile App zur Verfügung. Mit dieser erhalten ihr/Sie stets Zugriff auf euren Stundenplan, anfallende Vertretungen und Entfälle. Somit muss nicht der umständliche Weg zu unserer Homepage angetreten werden.

Eine Anleitung zur Installation sowie zur Nutzung finden Sie hier:

Schulleitung

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